Der Ansehensverlust des deutschen Mainstream-Journalismus, verbunden mit massiven Auflagen-, Quoten- und Jobverlusten, hängt wesentlich von den journalistischen Inhalten ab. Das zahlende Publikum akzeptiert handgreiflich einen oft manipulativ von politischer Meinung durchdrungenen, belehrenden und erziehenden „Journalismus“ immer weniger.
Dies ist nicht die einzige Ursache der existenziellen Probleme, aber die einzige, die ein Journalisten-Verband – ein wenig – beeinflussen kann. Es kommt auf den Markt an, nicht darauf, ob man den Kollegen, der „Meinungs-Blase“ oder der jeweiligen Partei/Regierung gefällt.
Umso erstaunlicher ist, dass der DJV sich um das Thema eines neutralen Journalismus als Dienstleistung seit langem herumdrückt und stattdessen Journalisten als über dem Recht aller anderen stehende Weltenrichter darstellt, die immer und überall alles dürfen – oder „Opfer“ sind. So schafft man kein Verständnis für Pressefreiheit, die nun einmal – nur – ein Abwehrrecht gegen den übergriffigen Staat ist und Private nicht bindet.
Unser Änderungsantrag zur Dresdner Erklärung lautet entsprechend:
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) lehnt alle Formen von politischem Extremismus strikt ab. Journalisten dienen der Demokratie und ihren Grundwerten durch wahrheitsgemäße, vollständige und neutrale Berichterstattung zwecks Information des Publikums.
Soweit überhaupt ein Interesse an der persönlichen Meinung von Journalisten besteht, ist diese personal, formal und inhaltlich strikt von der Fakten-Berichterstattung zu trennen nach dem Grundsatz „Wer berichtet, kommentiert nicht, wer kommentiert, berichtet nicht“.
Mit politischer Berichterstattung und/oder Kommentierung befasste Journalisten legen eine eventuelle Mitgliedschaft in einer politischen Partei oder sonstige Interessenbindung unaufgefordert offen; dasselbe gilt für die Mitglieder des Bundes-Vorstands des DJV und den Geschäftsführer.
Der DJV Berlin-Brandenburg lehnt das geplante Gesetz zur Tarifeinheit ab, da es das Grundrecht Artikel 9 Absatz 3 auf Koalitionsfreiheit verletzt wird und so auch das daraus abgeleitete Streikrecht massiv einschränkt. Die Friedenspflicht einer größeren Gewerkschaft im gleichen Betrieb würde automatisch auch für die kleinere Gewerkschaft gelten und diese faktisch an der Durchsetzung ihrer Forderungen hindern. Die Mitgliedschaft in der kleineren Gewerkschaft wäre weitgehend sinnlos, da diese nichts mehr erreichen kann. Das Gesetz zur Tarifeinheit beschneidet daher die Bürgerrechte.