Der Deutsche Journalisten-Verband versteht sich seit geraumer Zeit als der Sittenwächter der Nation und Kämpfer gegen die Meinungsfreiheit. Das erstaunt, sollte sich ein Journalisten-Verband doch besonders für Meinungs- und Pressefreiheit einsetzen.
So möchte der selbstgerechte DJV keine Mitglieder „pressefeindlicher (!)“ Parteien in seinen Reihen dulden. Das Wort „AfD“ wird im Petitionstext zwar vermieden, in der Begründung wird aber deutlich, dass der DJV seine Mitglieder einem Gesinnungstest unterziehen möchte, wie er früher in diversen Regimen gängig war. Ein Verband auf Irrwegen weiterlesen
Der Ansehensverlust des deutschen Mainstream-Journalismus, verbunden mit massiven Auflagen-, Quoten- und Jobverlusten, hängt wesentlich von den journalistischen Inhalten ab. Das zahlende Publikum akzeptiert handgreiflich einen oft manipulativ von politischer Meinung durchdrungenen, belehrenden und erziehenden „Journalismus“ immer weniger.
Dies ist nicht die einzige Ursache der existenziellen Probleme, aber die einzige, die ein Journalisten-Verband – ein wenig – beeinflussen kann. Es kommt auf den Markt an, nicht darauf, ob man den Kollegen, der „Meinungs-Blase“ oder der jeweiligen Partei/Regierung gefällt.
Umso erstaunlicher ist, dass der DJV sich um das Thema eines neutralen Journalismus als Dienstleistung seit langem herumdrückt und stattdessen Journalisten als über dem Recht aller anderen stehende Weltenrichter darstellt, die immer und überall alles dürfen – oder „Opfer“ sind. So schafft man kein Verständnis für Pressefreiheit, die nun einmal – nur – ein Abwehrrecht gegen den übergriffigen Staat ist und Private nicht bindet.
Unser Änderungsantrag zur Dresdner Erklärung lautet entsprechend:
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) lehnt alle Formen von politischem Extremismus strikt ab. Journalisten dienen der Demokratie und ihren Grundwerten durch wahrheitsgemäße, vollständige und neutrale Berichterstattung zwecks Information des Publikums.
Soweit überhaupt ein Interesse an der persönlichen Meinung von Journalisten besteht, ist diese personal, formal und inhaltlich strikt von der Fakten-Berichterstattung zu trennen nach dem Grundsatz „Wer berichtet, kommentiert nicht, wer kommentiert, berichtet nicht“.
Mit politischer Berichterstattung und/oder Kommentierung befasste Journalisten legen eine eventuelle Mitgliedschaft in einer politischen Partei oder sonstige Interessenbindung unaufgefordert offen; dasselbe gilt für die Mitglieder des Bundes-Vorstands des DJV und den Geschäftsführer.
Der DJV Bundesverband begründet seine Forderung „AfD – Objekt für den Verfassungsschutz“ nach der Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz mit einer angeblicher Ablehnung des Grundrechts der Pressefreiheit durch die Partei.
Dazu äußert sich der Vorsitzende des Landesverbandes Berlin-Brandenburg Dipl.-Ing. Klaus D. Minhardt: „Ein Journalisten-Verband hat die Aufgabe, sich um die Belange seiner Mitglieder zu kümmern und sie mit Rat und Tat zu unterstützen. Dazu gehört keinesfalls, dass man den Verfassungsschutz auffordert, eine demokratisch legitimierte Partei beobachten zu lassen. Der DJV Bundesverband überschreitet mit dieser Pressemitteilung eindeutig die Grenzen der Neutralität und ignoriert, dass er für derartige Einmischungen in die Politik kein Mandat durch seine Landesverbände und deren Mitglieder hat. Unser Landesverband distanziert sich daher von dieser Forderung.“ AfD – Kein Objekt für Verfassungsschutz weiterlesen
Der Ausweiszwang bei Prepaid-Mobilfunkkarten gefährdet Whistleblower und Journalisten. Nachdem die, von uns mit Verfassungsbeschwerde angegriffene, Vorratsdatenspeicherung nicht nur jegliche Privatsphäre aushebelt und die Kommunikation zwischen Informanten und Journalisten behindert, schließt das Verbot anonymer Prepaid-Karten den letzten anonymen Zugang von Informanten zu den Medien. Das ist in einer Demokratie nicht akzeptabel.
Verfassungsbeschwerde gegen Ausweiszwang bei Prepaid-Karten weiterlesen
Es ist der „Schwarze Dienstag für Südafrika“ – ein frontaler Angriff auf Pressefreiheit im Land. So sieht es der südafrikanische Journalistenverband NPC. Trotz landesweiter Proteste hatten Präsident Jacob Zuma und seine Regierungspartei ANC am 22. November 2011 das umstrittene „Gesetz zum Schutz von Staatsinformationen“ durchgesetzt. Es sei „der Beginn des Endes der Pressefreiheit, wie sie in der Verfassung verankert ist“ schrieben die Zeitungen in Südafrika nach der Abstimmung in Kapstadt.