AfD – Kein Objekt für Verfassungsschutz

Der DJV Bundesverband begründet seine Forderung „AfD – Objekt für den Verfassungsschutz“ nach der Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz mit einer angeblicher Ablehnung des Grundrechts der Pressefreiheit durch die Partei.

Dazu äußert sich der Vorsitzende des Landesverbandes Berlin-Brandenburg Dipl.-Ing. Klaus D. Minhardt: „Ein Journalisten-Verband hat die Aufgabe, sich um die Belange seiner Mitglieder zu kümmern und sie mit Rat und Tat zu unterstützen. Dazu gehört keinesfalls, dass man den Verfassungsschutz auffordert, eine demokratisch legitimierte Partei beobachten zu lassen. Der DJV Bundesverband überschreitet mit dieser Pressemitteilung eindeutig die Grenzen der Neutralität und ignoriert, dass er für derartige Einmischungen in die Politik kein Mandat durch seine Landesverbände und deren Mitglieder hat. Unser Landesverband distanziert sich daher von dieser Forderung.“

Als Beleg für die Pressefeindlichkeit der AfD wird angeführt, dass schon mehrfach Pressevertreter nicht zu Parteitagen zugelassen worden seien. Das ist zwar unerfreulich, aber keinesfalls eine grundrechtsfeindliche Haltung. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf die Akkreditierung bei einem Parteitag.

Da seit längerer Zeit die Berichterstattung über die AfD sehr einseitig negativ ist, müssen sich Journalisten auch nicht über die ablehnende Haltung der Partei wundern. Es wäre wünschenswert zu sehen, dass wieder mehr neutrale Berichterstattung statt Volkserziehung die Schlagzeilen bestimmt.

Wir vertrauen auf den Rechtsstaat und sind davon überzeugt, dass der Verfassungsschutz mit Augenmaß vorgehen wird, und dabei keiner Ratschläge des DJV Bundesverbandes bedarf.

Für uns gilt: Wer die Arbeit von Journalisten hart kritisiert ist kein Feind der Pressefreiheit, sondern nimmt sie war. Journalisten machen sich keine Sache zu eigen, auch nicht einer guten.

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