„Ein-Euro-GmbH“ ist Chance für Journalisten

Die im Rahmen der Europäischen Union geplante „Mini-GmbH“ ist nach Ansicht des DJV-Brandenburg eine großartige Chance gerade für Journalisten. Sollte, wie geplant, die Gründung einer Europa-einheitlichen beschränkt haftenden Gesellschaft mit nur einem Euro Kapital (statt bisher mindestens 25.000 Euro) möglich werden, rät der DJV-Brandenburg seinen Mitgliedern, davon nach guter Beratung Gebrauch zu machen. „Die neue ‚Europäische Privatgesellschaft’ (SPE) kann bei vielen Journalisten aus Lohnsklaven freie Unternehmer machen. Das ist das Risiko allemal wert,“ sagte der Vorsitzende Hans Werner Conen in Berlin.

Die von einem völlig überzogenen Sicherheitsdenken bestimmte Rechtslage in Deutschland mit viel zu hohen Hürden und ruinösen Haftungsregeln hat bisher Gross-Konzerne begünstigt und den Mittelstand kujoniert. Die Europäische Union drängt nun auf konsequente Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen. Der DJV-Brandenburg beabsichtigt, seinen Mitgliedern sachkundige Beratung zur Gründung einer „SPE“ anzubieten. Conen: „Mehr Unternehmer, weniger Funktionäre, mehr Freiheit, weniger Gängelei, so kann sogar aus Deutschland noch etwas werden.“

Kann der DJV 4,6 Prozent Plus für Journalisten erreichen?

Der DJV-Brandenburg hat den Forderungen des DJV nach 7,5 Prozent Gehalts- bzw. Honorar-Erhöhung bei Tageszeitungen und denen nach verschiedenen geldwerten Vergünstigungen in einem neuen Manteltarifvertrag im DJV-Gesamtvorstand nicht widersprochen. Allerdings sieht der Landesverband in der Hauptstadtregion noch viele Probleme, wenigstens die 4,6 Prozent durchschnittliche Steigerung zu erreichen, die andere Organisationen für ihre Mitglieder in diesjährigen Tarifabschlüssen erreicht haben. Kann der DJV 4,6 Prozent Plus für Journalisten erreichen? weiterlesen

DJV-Brandenburg über Simonis’ Niederlage gegen „Bild“ erfreut

Der DJV-Brandenburg hat die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) gegen die SPD-Politikerin Heide Simonis begrüßt. Das höchste deutsche Zivilgericht hat die Veröffentlichung von Fotos in der „Bild“-Zeitung, die Simonis beim Einkaufen zeigen, gebilligt. Dem Versuch der Parteipolitikerin, die „Bild“-Zeitung zu verpflichten, ihr bislang unbekannte Fotos herauszugeben oder vor der Veröffentlichung vorzulegen, erteilte der BGH eine klare Absage. Der BGH machte deutlich, dass Politiker Bildberichterstattung hinzunehmen haben, weil ein „hohes öffentliches Interesse“ bestehe.

Dazu Klaus Minhardt, Vorstandsmitglied des DJV-Brandenburg: „Ein erfreuliches Urteil, das unseren Kollegen Klarheit verschafft. Damit ist allerdings der Versuch der Parteibuch-Mafia, Presse- und Meinungsfreiheit in Deutschland praktisch abzuschaffen, nicht beendet. Die gescheiterte SPD-Ikone Simonis hat es nur besonders plump und toll getrieben.“