„Die Abkehr von der sogenannten Tarifeinheit war überfällig, denn die Zwangsvertretung von Arbeitnehmern durch DGB-Gewerkschaftsseilschaften war von Anfang an verfassungswidrig“, lobte der Brandenburgische DJV-Vorsitzende Hans Werner Conen die neue Rechtsprechung des Erfurter Bundesarbeitsgerichts. Das BAG hält an seiner Ansicht, in einem Betrieb dürfe es nur einen Tarifvertrag geben, nicht mehr fest. Dies wird als Sieg kleinerer Sparten-Gewerkschaften und freier Arbeitnehmervereinigungen gewertet, die sich bisher dem Funktionärs-Diktat der großen Gewerkschaften unterwerfen mußten. DJV-Brandenburg begrüßt neue Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts weiterlesen