EuGH bestätigt: Anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig

EuGH

Der EuGH bestätigt mit seiner Auffassung, dass anlasslose Vorratsdatenspeicherung mit der Verknüpfung von Verkehrs- und Standortdaten tief in die Grundrechte eingreift und verfassungswidrig sei. Das hat auch Auswirkungen auf unser Verfahren als führender Kläger gegen die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland beim BVerfG und verbessert die Erfolgsaussichten erheblich.

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