Leyendeckers Überheblichkeit schadet dem Journalismus

Den Auftritt des Journalisten Hans Leyendecker und weiterer zwei Redakteure der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ) bei der Verleihung des renommierten „Henri-Nannen-Preises“ hat der DJV-Landesverband Berlin-Brandenburg scharf kritisiert. Erst vor der düpierten Jury und dem verblüfften Publikum im Hamburger Schauspielhaus hatte Leyendecker erklärt, den Preis nicht „zusammen mit der Bild-Zeitung“ annehmen zu wollen, die für investigative Recherche in der Sache Bundespräsident Wulff ebenfalls geehrt wurde.

Leyendeckers Überheblichkeit schadet dem Journalismus weiterlesen

Pressefreiheit: Schülerzeitungen werden oft zensiert

Am Tag der Pressefreiheit liegt der Focus meist auf den Verfehlungen in Ländern wie China oder Ukraine und man vergisst zu schnell, dass es auch hier noch immer Probleme mit der Pressefreiheit gibt.So zeigt eine Studie aus Bayern, dass 37 Prozent der befragten Schüler durch Zensur von der Schulleitung betroffen waren.

Ein Zwölfjähriger musste wegen der Beschneidung der Pressefreiheit vor Gericht ziehen. Er hatte eine eigene Schülerzeitung gegründet, da die bereits existierende länger nicht mehr produziert wurde. Das gefiel der Schulleitung nicht und man verbot das Blatt.


Erst der Weg vor ein Gericht verhalf dem Jungen zu seinem Recht.

Eingriffe in die Pressefreiheit sind an Deutschlands Schulen keine seltenen Einzelfälle, sondern eher Normalität. Das ergibt sich aus der Bachelor-Arbeit von Dominik Mai:

Studie: Mehr als ein Drittel der bayerischen Schülerzeitungen wird zensiert

Sowohl Schulleitung als auch beratende Lehrkräfte greifen gerne schon vor dem Druck ein und streichen oder zensieren Artikel. Ein derartiges Eingreifen ist dabei überhaupt nicht vorgesehen. Die meisten Lehrkräfte und Schulleiter kennen sich häufig mit den komplizierten Vorschriften nicht aus und man möchte auch eine kritische Berichterstattung über Lehrer und die Schule unterbinden.

Mündige Staatsbürger entwickeln sich nicht durch Zensur und Repressalien in der Schule. In den Landesgesetzen müssen alle Vorschriften gestrichen werden, die den Schulen die Beschneidung der Pressefreiheit bei Schülerzeitungen ermöglichen. Eingriffe durch die Schule müssen sich auf Rechtsverstöße beschränken. Idealerweise erscheinen die Schülerzeitungen völlig eigenverantwortlich unter dem jeweiligen Landespressegesetz.

Zensur von Schülerzeitungen in Bayern schlägt große Wellen

Über Rechte und Pflichten informiert das „Schülerzeitungshandbuch“