Mit heute verkündetem Urteil hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Überwachung der Telekommunikation von Ausländern im Ausland durch den Bundesnachrichtendienst an die Grundrechte des Grundgesetzes gebunden ist und nach der derzeitigen Ausgestaltung der Ermächtigungsgrundlagen gegen das grundrechtliche Telekommunikationsgeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG) und die Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) verstößt. Dies betrifft sowohl die Erhebung und Verarbeitung der Daten als auch die Übermittlung der hierdurch gewonnenen Daten an andere Stellen wie ebenfalls die Kooperation mit anderen ausländischen Nachrichtendiensten. Eine verfassungsmäßige Ausgestaltung der gesetzlichen Grundlagen der Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung (auch: „Ausland-Ausland-Telekommunikationsüberwachung“) ist jedoch möglich.
Der Ausweiszwang bei Prepaid-Mobilfunkkarten gefährdet Whistleblower und Journalisten. Nachdem die, von uns mit Verfassungsbeschwerde angegriffene, Vorratsdatenspeicherung nicht nur jegliche Privatsphäre aushebelt und die Kommunikation zwischen Informanten und Journalisten behindert, schließt das Verbot anonymer Prepaid-Karten den letzten anonymen Zugang von Informanten zu den Medien. Das ist in einer Demokratie nicht akzeptabel.
Der EuGH bestätigt mit seiner Auffassung, dass anlasslose Vorratsdatenspeicherung mit der Verknüpfung von Verkehrs- und Standortdaten tief in die Grundrechte eingreift und verfassungswidrig sei. Das hat auch Auswirkungen auf unser Verfahren als führender Kläger gegen die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland beim BVerfG und verbessert die Erfolgsaussichten erheblich.
Unser Antrag auf eine einstweilige Anordnung zur vorläufigen Aussetzung der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung wurde leider abgelehnt. Hier die Pressemitteilung unserer Kanzlei:
„Ein schlechter Tag für die Kommunikationsfreiheiten“
„Mit größtem Bedauern nehmen wir zur Kenntnis, dass das Bundesverfassungsgericht unseren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur vorläufigen Aussetzung der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung abgelehnt hat.“ So bewerten die Rechtsanwälte Carl Christian Müller und Sören Rößner von der Kanzlei MMR Müller Müller Rößner Rechtsanwälte Partnerschaft aus Berlin den heute veröffentlichen Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 08.06.2016 (1 BvQ 42/15) in dem von ihnen geführten Eilverfahren gegen die Vorratsdatenspeicherung. Entscheidung des BVerfG im Eilverfahren zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung weiterlesen →
Sabrina Fritz vom SWR hat in völliger Abwesenheit von Erkenntnis die Anordnung eines US-Bundesgerichts gegen Apple verkündet, es wäre völlig unverständlich, dass man etwas gegen die Durchsuchung seines Handys haben könne. Schließlich hätten wir ja auch nichts gegen die Durchsuchung der Festplatte oder der Wohnung. Außerdem würde Apple das nur als Werbung sehen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg prüft, ob das deutsche Verbot des Vertriebs anonymer Prepaid-Handykarten mit dem Recht auf Achtung der Privatsphäre vereinbar ist. EGMR prüft Identifizierungszwang für SIM-Karten weiterlesen →
„Wir haben soeben beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung eingereicht.“
Dies teilen die Rechtsanwälte Carl Christian Müller und Sören Rößner von der Kanzlei MMR Müller Müller Rößner Rechtsanwälte Partnerschaft in Berlin mit, nachdem der entsprechende Gesetzentwurf heute den Bundesrat passiert hat und nunmehr dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet wird.
Die Rechtsanwälte Carl Christian Müller und Sören Rößner von der Kanzlei MMR Müller Müller Rößner in Berlin haben diesen Antrag für sich und den DJV Deutscher Journalisten-Verband Landesverband Berlin-Brandenburg e.V. und den Deutschen Medienverband (DMV) e.V. eingereicht. DJV Berlin-Brandenburg geht gerichtlich gegen Vorratsdatenspeicherung vor weiterlesen →