Der EuGH bestätigt mit seiner Auffassung, dass anlasslose Vorratsdatenspeicherung mit der Verknüpfung von Verkehrs- und Standortdaten tief in die Grundrechte eingreift und verfassungswidrig sei. Das hat auch Auswirkungen auf unser Verfahren als führender Kläger gegen die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland beim BVerfG und verbessert die Erfolgsaussichten erheblich.
In Schweden hatte der Anbieter Tele Sverige das Oberverwaltungsgericht Stockholm (Aktenzeichen C203/15) angerufen, um seine Aussetzung der Datenspeicherung bestätigen zu lassen.
Außerdem hatte der Brexit-Minister David Davis gegen die britische Snooper’s Charter (Aktenzeichen C-698/15) geklagt.
Der EuGH bemängelt, dass die Gesamtheit der anlasslos gesammelten Daten sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben der Personen zulasse, deren Daten auf Vorrat gespeichert würden. Es fehle auch der Zusammenhang zwischen öffentlicher Bedrohung und Speicherung. Es fehle auch die Beschränkung auf einen bestimmten Zeitraum, eines bestimmten Gebietes und eines Personenkreises, der in eine schwere Straftat verwickelt sein könnte. Das überschreitet die Grenzen des absolut Notwendigen.
Was wäre möglich?
Die Richter legten auch fest, was jetzt noch möglich wäre, falls die Gesetzgeber es regeln möchten. Außer in einem Notfall müsste die Maßnahme immer durch einen Richter angeordnet werden. Die Daten müssen innerhalb der EU gespeichert werden. Die Maßnahme müsste räumlich, zeitlich auf einen Personenkreis beschränkt werden.
Jetzt brauchen wir unbedingt ein Moratorium zur Aussetzung der Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Die Industrie würden sonst durch ein verfassungs- und europarechtswidriges Gesetz zur teuren Umsetzung gezwungen und die Bürger grundrechtswidrig überwacht. Der Schaden wäre gewaltig.
„Das Urteil ist ein Erfolg für die Bürgerrechte und erteilt dem blinden Glauben der Sicherheitspolitiker an Big Brother eine klare Absage“ meint der Vorsitzende des DJV Berlin-Brandenburg Dipl.-Ing. Klaus D. Minhardt dazu.