Der Ausweiszwang bei Prepaid-Mobilfunkkarten gefährdet Whistleblower und Journalisten. Nachdem die, von uns mit Verfassungsbeschwerde angegriffene, Vorratsdatenspeicherung nicht nur jegliche Privatsphäre aushebelt und die Kommunikation zwischen Informanten und Journalisten behindert, schließt das Verbot anonymer Prepaid-Karten den letzten anonymen Zugang von Informanten zu den Medien. Das ist in einer Demokratie nicht akzeptabel.
Der EuGH bestätigt mit seiner Auffassung, dass anlasslose Vorratsdatenspeicherung mit der Verknüpfung von Verkehrs- und Standortdaten tief in die Grundrechte eingreift und verfassungswidrig sei. Das hat auch Auswirkungen auf unser Verfahren als führender Kläger gegen die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland beim BVerfG und verbessert die Erfolgsaussichten erheblich.
Unser Antrag auf eine einstweilige Anordnung zur vorläufigen Aussetzung der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung wurde leider abgelehnt. Hier die Pressemitteilung unserer Kanzlei:
„Ein schlechter Tag für die Kommunikationsfreiheiten“
„Mit größtem Bedauern nehmen wir zur Kenntnis, dass das Bundesverfassungsgericht unseren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur vorläufigen Aussetzung der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung abgelehnt hat.“ So bewerten die Rechtsanwälte Carl Christian Müller und Sören Rößner von der Kanzlei MMR Müller Müller Rößner Rechtsanwälte Partnerschaft aus Berlin den heute veröffentlichen Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 08.06.2016 (1 BvQ 42/15) in dem von ihnen geführten Eilverfahren gegen die Vorratsdatenspeicherung. Entscheidung des BVerfG im Eilverfahren zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung weiterlesen →