Die Verwertungsgesellschaft VG Wort darf bei der Auszahlung der Erlöse aus Urheberrechtslizenzen keinen Pauschalanteil an Verleger weitergeben. Das bestätigt ein Urteil des Oberlandesgerichts München. Der aktuelle Richterspruch wird direkten Einfluss auf einen Rechtsstreit des Musikers und Urheberrechtsexperten der Piratenpartei Deutschland, Bruno Kramm, mit der GEMA haben. Kramm klagt gegen die automatische Beteiligung von Verlegern an den von der GEMA eingesammelten Erlösen aus urheberrechtlichen Vergütungsansprüchen. Gericht erklärt Verlegerpauschale für unrechtmäßig weiterlesen