Stadtblatt Zossen: Erfolg für den DJV Berlin-Brandenburg

Der Protest des DJV Brandenburg hat Wirkung gezeigt: Das „Stadtblatt“ von Zossen darf weiter erscheinen. Ursprünglich hatte eine Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung, angeführt von der Zossener Linksfront, einer gemeinsamen Fraktion aus Die Linke, SPD und VUB, im Mai 2011 einen Beschluss durchgesetzt, nach dem diese kommunale Zeitung bis nach der Bürgermeisterwahl im Herbst ihr Erscheinen einstellen muss. Als Begründung war angeführt worden, jede Beeinflussung im anstehenden Wahlkampf solle vermieden werden.

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Maulkorb für die Presse in Südafrika

 

Es ist der „Schwarze Dienstag für Südafrika“ – ein frontaler Angriff auf Pressefreiheit im Land. So sieht es der südafrikanische Journalistenverband NPC. Trotz landesweiter Proteste hatten Präsident Jacob Zuma und seine Regierungspartei ANC am 22. November 2011 das umstrittene „Gesetz zum Schutz von Staatsinformationen“ durchgesetzt. Es sei „der Beginn des Endes der Pressefreiheit, wie sie in der Verfassung verankert ist“ schrieben die Zeitungen in Südafrika nach der Abstimmung in Kapstadt.

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Klaus Minhardt: Journalisten werden vom Leistungsschutzrecht nicht viel haben

Dass Journalisten-Gewerkschaften die Forderung nach einem Leistungsschutzrechts für Verleger unterstützen, wird in den eigenen Reihen scharf kritisiert. Klaus Minhardt, Geschäftsführer des Brandenburger Landesverbands des DJV, im IGEL-Interview: Als Gegenleistung für die gewerkschaftliche Unterstützung für ein Leistungsschutzrecht hätten die Verleger lediglich die gemeinsamen Vergütungsregeln für Print-Journalisten unterschrieben – ein „Papiertiger ohne Bedeutung”. Klaus Minhardt: Journalisten werden vom Leistungsschutzrecht nicht viel haben weiterlesen

Ab 1.1.2012 entfällt der Pfändungsschutz von Konten – P-Konto kommt

Ab Januar schützt nur noch das P-Konto vor vollständigen Kontopfändungen. Wer von Pfändungen bedroht ist, sollte schleunigst sein Konto auf ein P-Konto umstellen.

Das P-Konto darf übrigens nicht mehr kosten als ein Basiskonto. Genau hier liegt der Haken. So verlangt die Postbank 5,95 € im Monat für P-Konto oder Basiskonto. Die kostenlose Kontoführung durch erzielten Mindestumsatz von 1000 € ist beim P-Konto nicht möglich. Es gibt aber Banken, die kostenlose Kontoführung auch beim P-Konto anbieten.

Diese einschneidende Maßnahme wird vom BMJ praktisch nicht kommuniziert. Am 1.1.2012 werden gepfändete Beträge ausgekehrt, falls nicht vorher eine Umwandlung stattgefunden hat. Banken, Sozialberater, Jobcenter und Gerichtsvollzieher beraten zum Thema.

Info der AG Recht LAG Berlin