Der Protest des DJV Brandenburg hat Wirkung gezeigt: Das „Stadtblatt“ von Zossen darf weiter erscheinen. Ursprünglich hatte eine Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung, angeführt von der Zossener Linksfront, einer gemeinsamen Fraktion aus Die Linke, SPD und VUB, im Mai 2011 einen Beschluss durchgesetzt, nach dem diese kommunale Zeitung bis nach der Bürgermeisterwahl im Herbst ihr Erscheinen einstellen muss. Als Begründung war angeführt worden, jede Beeinflussung im anstehenden Wahlkampf solle vermieden werden.
Der DJV Brandenburg hatte scharf gegen diesen Eingriff in die Pressefreiheit protestiert. Auch kommunale Zeitungen wie das „Stadtblatt“ aus Zossen stehen unter dem Schutz des brandenburgischen Pressegesetzes, das jeden Eingriff von außen grundsätzlich verbietet. Über Inhalte und Erscheinungsweise können allein Herausgeber und redaktionell Verantwortliche entscheiden, nicht aber politische Gremien wie eine Stadtverordnetenversammlung. In einer Wiederholungsabstimmung am 29. Juni 2011 zeigte sich ein Abgeordneter der CDU-Fraktion, der ursprünglich noch der Einstellung zugestimmt hatte, inzwischen davon überzeugt, „dass hier die Pressefreiheit mit Füßen getreten wird und dass man sich dagegen stellen muss“. Die Stimmen von CDU, FDP und der Freien Wählergemeinschaft Plan B sicherten dann die Mehrheit für das „Stadtblatt“ in Zossen.
Klaus-Dieter Voss