Die Bundesagentur für Arbeit aka Arbeitslosenamt möchte die Arbeitslosigkeit erhöhen, da man den Aufwand zur Betreuung der Selbstständigen und Freiberufler nicht länger betreiben möchte. Gleichzeitig soll dabei auch Geld gespart werden. Nach maximal 2 Jahren sollen diese Aufstockungsleistungen eingestellt werden und die Betriebsausgaben sollen – im Gegensatz zum Steuerrecht – nur zu 30 % anerkannt werden.
Rund 125.000 Selbstständig beziehen Leistungen von der BA, da ihre Betriebserlöse für ein Leben nicht ausreicht. Darunter sind besonders viele Freiberufler aus den Medienberufen, da in den letzten Jahren die Honorare für Text und Bild ein unterirdisches Niveau erreicht haben. Unsere Umfragen bei den Freien zeigen, dass viele Freie unter 1000 € im Monat einnehmen und davon auch noch Betriebskosten zu bestreiten sind.
Selbst Alleinstehende können davon nicht Wohnung und Lebensunterhalt bestreiten und benötigen daher Zuschüsse von der BA. Im Gegensatz zum klassischen HartzIV Empfänger arbeiten die Freien und versuchen nach Kräften ohne Zuschüsse auszukommen.
Es ist unglaublich, dass die Betriebsausgaben nur noch zu 30 % anerkannt werden sollen. Dem Selbstständigen würde dann effektiv deutlich weniger an Geld zum Lebensunterhalt zur Verfügung stehen als einem arbeitslosen HartzIV-Empfänger. Die logische Konsequenz wäre, dass man seine Tätigkeit als Freier sofort beendet und sich vom Staat versorgen läßt. Gleiches würde nach 2 Jahren eintreten, falls der maximale Förderzeitraum abgelaufen sein sollte.
Am Ende stünden weit mehr Arbeitslose und höhere Ausgaben.
Als Verband können wir den Freiberuflern nur den Rat geben, dass sie eine UG oder Limited gründen und sich selbst dort anstellen. So können sie unbegrenzt Aufstockungsleistungen als Angestellte erhalten und die Betriebsausgaben sind innerhalb der Firma unbeschränkt abzugsfähig. Der Nachteil wäre, dass die Firma umsatzsteuerpflichtig wäre und es keine freiberufliche Tätigkeit mehr ist.
Die BA sollte ihre wirtschaftlich wie sozial dummen Vorstellungen nochmals überdenken. Auch rechtlich ist dieses Vorhaben fragwürdig, da jedem Bürger das Existenzminimum zusteht und auch die Gleichbehandlung verschiedener Gruppen nicht mehr gegeben ist.