Leistungsschutzrecht : Gerettet! Oder doch nicht?

Die Bundesregierung hat beschlossen, dass die Dinosaurier nicht aussterben -noch nicht! Das Leistungsschutzrecht soll im Rahmen der Pflegeversicherung das Hospiz für die Siechenden finanzieren: „Gewerbliche Anbieter im Netz, wie Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren, sollen künftig für die Verbreitung von Presseerzeugnissen (wie Zeitungsartikel) im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen.“ (Koalitionsausschuss)

Der Bundesregierung ist dabei entgangen, dass Google und andere Aggregatoren nur verteilen und keineswegs kopieren oder sich zueigen machen. So ziemlich jedes Verlagsangebot bekommt von Google 50 % und mehr der Besucher geliefert. Dazu kommen noch andere Aggregatoren. Die eigenen Besducher sind in der Regel gering und die Abhängigkeit der Verlage von Links ist sehr groß.

Die Logik sagt, dass für diese Leistung die Verlage dem Vermittler dicke Prämien zahlen müssten. Schließlich entstehen so fette Werbeeinnahmen beim Verlag. An diesen ist Google nur zufällig beteiligt, falls Google-Werbung auf den Seiten eingebunden sein sollte.

Jetzt macht die Bundesregierung das Gegenteil und beabsichtigt dem Vermittler das Geld abzujagen. Es sind wohl nur Verleger, die darin eine Logik sehen. Absurdistan lässt grüßen! Das wäre so, als ob die Taxifahrer den Bordellbetreibern Geld für jeden angelieferten Freier zahlen müssten. Dabei ist es bekanntlich umgekehrt.

Bulo hat dazu einen Cartoon gezeichnet

Ein Vergleich mit den Leistungsschutzrechtsbegünstigten anderer Industrien verbietet sich, da diese ja auch eine Leistung erbringen. So übernehmen Filmproduktionen die Beschaffung der Finanzierung oder das Zusammenbringen aller Beteiligten. Ob das aber die von Herrn Schweitzer vom BDZV erwarteten Milliarden bringen wird, ist wohl eher nicht zu erwarten.

So hat mir Arndt Haller, Justiziar von Google, versichert, dass man für den Fall eines Leistungsschutzrechtes über einen Plan B verfüge. So wäre man kein gewerblicher Nutzer, da Google News keine gewerbliche Seite sei und daher nur defizitär sei. Auch bei der Suchmaschine könne man auf die deutschen Verlagsseiten problemlos verzichten, da diese keine 5% der Treffer ausmachen würden. Der Nutzer würde nicht viel merken. Google hat aber auch noch die Option, dass man durch die Anstellung einiger Journalisten und den Einkauf von Agenturmeldungen selbst als Verleger auftritt und Zahlungen aus dem Leistungsschutzrecht einfordert.

Da die deutschen Verleger ihre Internetseiten überwiegend mit Agenturmeldungen befüllen und Redundanz an der Tagesordnung ist, wird Google das locker ausgleichen können. So bleiben ja alle Agenturmeldungen über den Umweg Schweiz oder Österreich weiterhin frei.

Hier zeigt sich auch das Problem mit den Begriffen gewerblich und Presseverlagen. So streiten die Gerichte über den Begriff gewerblich bei Ebay seit Jahren. Ist ein Blog mit Werbebannern bereits gewerblich? Ist ein Blog nicht auch ein Verlagsprodukt? Alleine die schwammigen Begriffe deuten an, dass es sich um ein Gesetz zur Förderung der Streitkultur handeln wird.

Wichtige Regeln unseres Rechtssystems werden berührt. So greift ein Leistungsschutzrecht in Grundrechte ein und bedroht Teile der Pressefreiheit. Das Zitatrecht müsste abgeschafft oder stark eingeschränkt werden. Die Informationsfreiheit wäre bedroht, da Nachrichten plötzlich nur noch sehr eingeschränkt verbreitet werden dürften. Nicht ohne Grund waren Nachrichten bisher kaum geschützt.

Die Auffassung des DJV Bundesverbandes, dass man ein Leistungsschutzrecht nur unterstützen könne, falls die Journalisten angemessen beteiligt würden, ist inakzeptabel. Man würde sich dann für ein paar Euro nur zum Komplizen dieses Unsinns machen.

Am Ende wird der Katzenjammer der Verleger groß sein, sobald sie feststellen, dass ihnen ohne Google und andere Aggregatoren das Internet-Geschäftsmodell völlig um die Ohren fliegt. Veraltete Geschäftsmodelle kann man nicht retten!

Auch die Newsaggregatoren und die Nutzer wären Verlierer. Ein perfektes Lose-Lose Modell.

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