Archiv der Kategorie: Journalismus

Wie Drohnen neue Perspektiven eröffnen

Inwieweit lassen sich Drohnen für den Journalismus nutzen und erhalten wir dadurch einen Mehrwert im Journalismus?

Die Nutzung von Drohnen für Sportveranstaltungen ist zwar möglich, aber keine wirkliche Erweiterung der journalistischen Möglichkeiten. Für Fotoaufnahmen im Nachrichtenbereich sind Drohnen wegen der kurzen Flugzeiten nur sehr eingeschränkt nutzbar. Die Regeln für die Privatsphäre begrenzen den Einsatz ebenfalls.

Dagegen ist der Datenjournalismus mit der Erfassung von Messwerten ein völlig neues journalistisches Gebiet. So könnten nach einem Reaktorunglück die Radioaktivitätswerte gemessen werden, die Behörden verheimlichen wollen. Autark nach GPS-Daten fliegende Drohnen könnten täglich Daten der gleichen Stelle erfassen und der Journalist kann die Daten über einen längeren Zeitraum auswerten.

https://www.youtube.com/watch?v=SjanIkMRf2Y

Die Knight Foundation fördert Projekte zu neuartigen Nutzungen von Drohnen.

Der Einsatz von fliegenden Drohnen ist allerdings nur sehr beschränkt möglich. Neben der energiebedingt kurzen Flugzeit können die kleinen Geräte auch nur wenige hundert Gramm Nutzlast transportieren. Flugzeiten von wenigen Minuten bis zu einer Stunde sind daher die Regel. Bei den meisten Drohnen ist die Reichweite allerdings auch durch die WLAN-Verbindung auf rund 100 Meter begrenzt.

Nächstes Jahr kommen Google Glasses auf den Markt. Erste Drohnen lassen sich dadurch mit Virtualreality bereits steuern, indem man sieht was die Drohne sieht und die Drohne dorthin fliegt, wo man hinsieht. Funkgesteuerte Drohnen werden bereits durch Störung des Funkes abgewehrt.

Autarke Drohnen mit GPS-Steuerung lassen sich nicht durch Funkstörungen behindern, da sie ohne Funkverbindung einen vorprogrammierten Kurs fliegen. Semi-autarke Drohnen können so z.B. täglich von den gleichen Stellen Messungen erheben oder Fotos machen.

Rechtlich spielt sich alles im Graubereich ab. Kleine Drohnen bis 5 kg können ohne Genehmigung eingesetzt werden. Der private Blogger oder Wissenschaftler dürfen die Bilder und Daten also nutzen. Die Zeitung benötigt theoretisch eine Genehmigung des Luftfahrtbundesamtes bzw. der Regionalbehörden, was im Nachrichtenbereich unrealistisch ist. Eine klarstellende Gesetzgebung wird dringend benötigt.

Verboten sind in jedem Fall Bilder von privaten Grundstücken und deren Bewohnern, wie dies ja auch ohne Drohnen verboten ist, sofern man dazu das fremde Grundstück ohne Genehmigung betreten muss. Aus ethischen Gründen gelten Bilder von Entführungen und Kindern ebenso als tabu. Die Regeln sind 1:1 mit dem klassischen Fotojournalismus vergleichbar.

Die Stabilität der kleinen Drohnen ist gering und ein Einsatz ist nur bei Windstille möglich, da die Geräte sonst verweht werden. Die Nutzlast ist bei einfachen Drohnen mit wenigen Minuten nicht ausreichend. Bei professionellen Modellen begrenzt das hohe Gewicht der Akkus die Laufzeit, da größere Energiespeicher auch den Energieverbrauch erhöhen und die Nutzlast reduzieren. Die gesetzliche Grenze für nicht gewerblich genutzte Luftfahrzeuge liegt derzeit bei 5 kg, wodurch lange Flugzeiten bei vernünftiger Nutzlast nicht möglich sind. Ab 2000 € gibt es geeignete Drohnen für die professionelle Nutzung mit ausreichend Nutzlast und einer Betriebsdauer von über 10 Minuten. Dagegen können Land- und Wasserfahrzeuge als Drohnen über viele Stunden eingesetzt werden. Hier gibt es auch weniger juristische Probleme.

Beispiele für den Einsatz von Drohnen findet man auf

http://www.dronejournalism.org/

http://diydrones.com/

Moderation: Peter Welchering
mit Lorenz Matzat, Marcus Bösch

Wie VDZ und BDZV beim Leistungsschutzrecht die Fakten verdrehen

Das Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse ist überflüssig und schließt keine Schutzlücken

Die Darstellung des BDZV / VDZ zum Leistungsschutzrecht vermittelt den Eindruck von Schutzlücken, die es in der Realität aber gar nicht gibt. Wie VDZ und BDZV beim Leistungsschutzrecht die Fakten verdrehen weiterlesen

Pressefreiheit: Schülerzeitungen werden oft zensiert

Am Tag der Pressefreiheit liegt der Focus meist auf den Verfehlungen in Ländern wie China oder Ukraine und man vergisst zu schnell, dass es auch hier noch immer Probleme mit der Pressefreiheit gibt.So zeigt eine Studie aus Bayern, dass 37 Prozent der befragten Schüler durch Zensur von der Schulleitung betroffen waren.

Ein Zwölfjähriger musste wegen der Beschneidung der Pressefreiheit vor Gericht ziehen. Er hatte eine eigene Schülerzeitung gegründet, da die bereits existierende länger nicht mehr produziert wurde. Das gefiel der Schulleitung nicht und man verbot das Blatt.


Erst der Weg vor ein Gericht verhalf dem Jungen zu seinem Recht.

Eingriffe in die Pressefreiheit sind an Deutschlands Schulen keine seltenen Einzelfälle, sondern eher Normalität. Das ergibt sich aus der Bachelor-Arbeit von Dominik Mai:

Studie: Mehr als ein Drittel der bayerischen Schülerzeitungen wird zensiert

Sowohl Schulleitung als auch beratende Lehrkräfte greifen gerne schon vor dem Druck ein und streichen oder zensieren Artikel. Ein derartiges Eingreifen ist dabei überhaupt nicht vorgesehen. Die meisten Lehrkräfte und Schulleiter kennen sich häufig mit den komplizierten Vorschriften nicht aus und man möchte auch eine kritische Berichterstattung über Lehrer und die Schule unterbinden.

Mündige Staatsbürger entwickeln sich nicht durch Zensur und Repressalien in der Schule. In den Landesgesetzen müssen alle Vorschriften gestrichen werden, die den Schulen die Beschneidung der Pressefreiheit bei Schülerzeitungen ermöglichen. Eingriffe durch die Schule müssen sich auf Rechtsverstöße beschränken. Idealerweise erscheinen die Schülerzeitungen völlig eigenverantwortlich unter dem jeweiligen Landespressegesetz.

Zensur von Schülerzeitungen in Bayern schlägt große Wellen

Über Rechte und Pflichten informiert das „Schülerzeitungshandbuch“

Leistungsschutzrecht : Gerettet! Oder doch nicht?

Die Bundesregierung hat beschlossen, dass die Dinosaurier nicht aussterben -noch nicht! Das Leistungsschutzrecht soll im Rahmen der Pflegeversicherung das Hospiz für die Siechenden finanzieren: „Gewerbliche Anbieter im Netz, wie Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren, sollen künftig für die Verbreitung von Presseerzeugnissen (wie Zeitungsartikel) im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen.“ (Koalitionsausschuss) Leistungsschutzrecht : Gerettet! Oder doch nicht? weiterlesen

DJV Berlin-Brandenburg verurteilt Attacke auf „Lausitzer Rundschau“

Der Deutsche Journalisten-Verband Berlin-Brandenburg verurteilt scharf die Schmierer-Attacke auf die Lokalredaktion Spremberg der „Lausitzer Rundschau“ als Angriff auf die Pressefreiheit im Land Brandenburg. Die Zeitung vermutet Rechtsextremisten als Urheber.

„Es ist nicht hinzunehmen, dass Redaktionen wegen ihrer kritischen Berichterstattung durch solche Übergriffe eingeschüchtert werden wollen“, erklärt der Vorsitzende des DJV Berlin-Brandenburg, Hans Werner Conen. Der DJV Brandenburg sieht eine wachsende Gefahr, dass Journalisten im Land unter Druck gesetzt und in ihrer objektiven Berichterstattung behindert werden sollen.

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Korruption und Presserabatt

Die vielen Vorwürfe wegen Vorteilnahme gegen Bundespräsident Wulff wurden jetzt gekontert mit dem Argument, dass auch anklagenden Journalisten durch die Presserabatte selbst gerne solche Vergünstigungen annehmen würden.

Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen. Die Rabatte, die unseren Mitglieder nach Vorlage des Presseausweises von Bahn, Fluggesellschaften, Mobilfunkfirmen oder Hotels gewährt werden, sind normalerweise nichts Verwerfliches. Ein Journalistenrabatt ist ein Gruppenrabatt, wie er auch Beamten, Siemens-Mitarbeitern oder Schülern gewährt wird. Alle Mitglieder einer bestimmten Gruppe erhalten ohne Gegenleistung eine Vergünstigung. Korruption und Presserabatt weiterlesen

Stadtblatt Zossen: Erfolg für den DJV Berlin-Brandenburg

Der Protest des DJV Brandenburg hat Wirkung gezeigt: Das „Stadtblatt“ von Zossen darf weiter erscheinen. Ursprünglich hatte eine Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung, angeführt von der Zossener Linksfront, einer gemeinsamen Fraktion aus Die Linke, SPD und VUB, im Mai 2011 einen Beschluss durchgesetzt, nach dem diese kommunale Zeitung bis nach der Bürgermeisterwahl im Herbst ihr Erscheinen einstellen muss. Als Begründung war angeführt worden, jede Beeinflussung im anstehenden Wahlkampf solle vermieden werden.

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Maulkorb für die Presse in Südafrika

 

Es ist der „Schwarze Dienstag für Südafrika“ – ein frontaler Angriff auf Pressefreiheit im Land. So sieht es der südafrikanische Journalistenverband NPC. Trotz landesweiter Proteste hatten Präsident Jacob Zuma und seine Regierungspartei ANC am 22. November 2011 das umstrittene „Gesetz zum Schutz von Staatsinformationen“ durchgesetzt. Es sei „der Beginn des Endes der Pressefreiheit, wie sie in der Verfassung verankert ist“ schrieben die Zeitungen in Südafrika nach der Abstimmung in Kapstadt.

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Klaus Minhardt: Journalisten werden vom Leistungsschutzrecht nicht viel haben

Dass Journalisten-Gewerkschaften die Forderung nach einem Leistungsschutzrechts für Verleger unterstützen, wird in den eigenen Reihen scharf kritisiert. Klaus Minhardt, Geschäftsführer des Brandenburger Landesverbands des DJV, im IGEL-Interview: Als Gegenleistung für die gewerkschaftliche Unterstützung für ein Leistungsschutzrecht hätten die Verleger lediglich die gemeinsamen Vergütungsregeln für Print-Journalisten unterschrieben – ein „Papiertiger ohne Bedeutung”. Klaus Minhardt: Journalisten werden vom Leistungsschutzrecht nicht viel haben weiterlesen