Archiv der Kategorie: Ethik

Wie antisemitisch arbeitet der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR)?

Tatsachen schafft man nicht aus der Welt, indem man sie ignoriert“ (Aldous Huxley)

Ein kritischer Debatten-Beitrag von Karl-Hermann Schaarschmidt

Überholter „Rassenhass“-Begriff im Staatsvertrag – Fraglicher Umgang mit Minderheiten, z.B. jüdischen Gemeinden – DGB-Studie kritisiert mangelhafte Transparenz nach außen – Gedanken zum Jahrestag von Halle – Jüdische Studenten sammelten 30 000 Euro für Döner-Betreiber in Halle, weil ohne staatliche Hilfen – Welchen Stellenwert hat Antisemitismus-Bekämpfung im MDR-Programm?

Bundespräsident Steinmeier, selbstverständlich der Ministerpräsident und der jüdische Zentralrats-Präsident Schuster werden heute, am 9.Oktober, beim Gedenkakt auf dem Grün vor der von einem mörderischen Anschlag bedrohten Synagoge zu den Gästen sprechen – erinnern, mahnen, fordern, gewiss.

Denn: Halle ruft!

Halle ruft uns alle – am ersten Jahrestag des gescheiterten Attentats auf 50 Menschenleben, das dennoch den Tod von zwei unbeteiligten Hallensern forderte. Ein Tag, parallel zum laufenden Prozess gegen den geständigen, 27jährigen Attentäter, der sich vermutlich noch längere Zeit hinziehen wird. Ein Prozess, zu dem die deutsche Justiz – für ihre unendliche Akribie, Umständlichkeit und Langsamkeit ohnedies bekannt – fast ein Jahr bis zum Prozessbeginn brauchte. Trotz des bereits an jenem jüdischen Jom-Kippur-Festtag vor einem Jahr gefassten, geständigen Täters, dem offenkundigen Vorhandensein sämtlicher Fakten – aber die Zeit, die Zeit verstrich.

Die deutsche – und wohl auch die besorgte europäische – Öffentlichkeit hätten es sich gewiss gewünscht, dass ein Jahr nach dem Geschehen wenigstens ein Urteil gefällt, alle Details des Angriffs auf die 50 jüdischen Mitbürger in der Synagoge geklärt – und auch die antisemitischen Motive des Täters eindringlich und voller Sorge benannt und daraus warnende Mahnungen erwachsen wären…

Aber dem ist nicht so.

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Ein Verband auf Irrwegen

Der Deutsche Journalisten-Verband versteht sich seit geraumer Zeit als der Sittenwächter der Nation und Kämpfer gegen die Meinungsfreiheit. Das erstaunt, sollte sich ein Journalisten-Verband doch besonders für Meinungs- und Pressefreiheit einsetzen. 

So möchte der selbstgerechte DJV keine Mitglieder „pressefeindlicher (!)“ Parteien in seinen Reihen dulden. Das Wort „AfD“ wird im Petitionstext zwar vermieden, in der Begründung wird aber deutlich, dass der DJV seine Mitglieder einem Gesinnungstest unterziehen möchte, wie er früher in diversen Regimen gängig war. Ein Verband auf Irrwegen weiterlesen

Dresdner Erklärung des DJV 2018

Der Ansehensverlust des deutschen Mainstream-Journalismus, verbunden mit massiven Auflagen-, Quoten- und Jobverlusten, hängt wesentlich von den journalistischen Inhalten ab. Das zahlende Publikum akzeptiert handgreiflich einen oft manipulativ von politischer Meinung durchdrungenen, belehrenden und erziehenden „Journalismus“ immer weniger.

Dies ist nicht die einzige Ursache der existenziellen Probleme, aber die einzige, die ein Journalisten-Verband – ein wenig – beeinflussen kann. Es kommt auf den Markt an, nicht darauf, ob man den Kollegen, der „Meinungs-Blase“ oder der jeweiligen Partei/Regierung gefällt.

Umso erstaunlicher ist, dass der DJV sich um das Thema eines neutralen Journalismus als Dienstleistung seit langem herumdrückt und stattdessen Journalisten als über dem Recht aller anderen stehende Weltenrichter darstellt, die immer und überall alles dürfen – oder „Opfer“ sind. So schafft man kein Verständnis für Pressefreiheit, die nun einmal – nur – ein Abwehrrecht gegen den übergriffigen Staat ist und Private nicht bindet.

Unser Änderungsantrag zur Dresdner Erklärung lautet entsprechend:

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) lehnt alle Formen von politischem Extremismus strikt ab. Journalisten dienen der Demokratie und ihren Grundwerten durch wahrheitsgemäße, vollständige und neutrale Berichterstattung zwecks Information des Publikums.
Soweit überhaupt ein Interesse an der persönlichen Meinung von Journalisten besteht, ist diese personal, formal und inhaltlich strikt von der Fakten-Berichterstattung zu trennen nach dem Grundsatz „Wer berichtet, kommentiert nicht, wer kommentiert, berichtet nicht“.
Mit politischer Berichterstattung und/oder Kommentierung befasste Journalisten legen eine eventuelle Mitgliedschaft in einer politischen Partei oder sonstige Interessenbindung unaufgefordert offen; dasselbe gilt für die Mitglieder des Bundes-Vorstands des DJV und den Geschäftsführer.

Der Shitstorm, der nach hinten los ging

„Die Leute finden ihn als Fußballspieler gut. Aber sie wollen einen Boateng nicht als Nachbarn haben,“ soll laut Frankfurter Allgemeiner Sonntagszeitung AfD-Vize Gauland gesagt haben und damit den Fußballstar beleidigt haben.Alexander Gauland

Zuerst stellte sich die Frage, ob diese Äußerung überhaupt beleidigend sei oder zumindest rassistisch. Eigentlich besagt sie ja nicht, dass Gauland etwas gegen den Nationalspieler hat, sondern stellt nur die Ressentiments in der Bevölkerung dar. Man muss schon sehr gewagt interpretieren, um das als Rassismus von Gauland zu sehen.

Bevor jedoch im Internet differenziert über diese Frage diskutiert wurde, musste erst einmal ein veritabler Shitstorm inszeniert werden. Der Shitstorm, der nach hinten los ging weiterlesen

Versenkt Böhmermann Merkel und die GroKo?

Die Bundesregierung versucht sich in der Quadratur des Kreises und erteilt die Ermächtigung zur Strafverfolgung von Jan Böhmermann nach §103 StGB und Angela Merkel erklärt direkt danach dass, der 103 nicht mehr benötigt wird und noch in dieser Legislatur abgeschafft werden soll.

So löst man Differenzen in der Koalition. Merkel wollte zulassen und Gabriel nicht! Dann machen wir es halt beiden Recht.

Sie verkündet also gleichzeitig die Ermöglichung und die Verunmöglichung des Verfahrens.

Böhmermann zeigt am Beispiel Erdogan was Meinungsfreiheit ist
Böhmermann zeigt am Beispiel Erdogan was Meinungsfreiheit ist

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Der BER-Chef und sein Problem mit der Wahrheit

Es sei „viel verbockt“ worden am BER, und die Bürger hätten ein Recht darauf zu erfahren, wo ihre „Milliarden versenkt“ worden seien …

Diese deutlichen Worte des BER-Flughafen-Sprechers Daniel Abbou im „prmagazin“ führten zu seiner Freistellung durch seinen Arbeitgeber FBB .  Das Interview mit dem PR Magazin sei nicht mit der Geschäftsführung abgesprochen gewesen und daher wurde er laut Flughafenchef Karsten Mühlenfeld freigestellt.

Mühlenfeld hatte zuvor in einem Brief versucht die Veröffentlichung des Brandenburger BER-Rechnungshofsberichts abzuwenden. Er drohte sogar dem Rechnungshofpräsidenten Christoph Weiser wegen der  Aufhebung der Vertraulichkeitseinstufung. Eine öffentliche Debatte darüber wollte Herr Mühlenfeld unbedingt verhindern. Mühlenfeld wollte auch wissen wie der Bericht an die Presse gelangen konnte.  Im Interview meinte Herr Abbou, dass er als Reaktionauf dieses Verlangen den Kopf gegen den Tisch geschlagen hätte.

Öffentlichkeit und Wahrheit gefallen Herrn Mühlenfeld offensichtlich gar nicht und so wundert die Freistellung des Pressesprechers nicht wirklich.

Eine wichtige Lehre der Krisenkommunikation ist, dass man möglichst umfassend bei der Wahrheit bleiben sollte, da man so die Glaubwürdigkeit behält und damit auch die Kommunikation steuern kann. Die Lügen kommen meistens doch ans Tageslicht und das Unternehmen wird dann von der Presse vor sich her getrieben. So wie der Pressesprecher im Interview meinte „Früher wurde meist gesagt: Nein, es ist alles gut. Das ist Bullshit. Bekenne dich dazu, wenn etwas scheiße gelaufen ist“ und er liegt richtig.

Es bleibt zu hoffen, dass auch Mühlenfeld erkennt, dass der PR-Chef mehr von PR versteht als der Flughafen-Chef.

Die Böhmermann-Falle

Recep Tayyip Erdogan ist unserem Rat die Füsse still zu halten leider nicht gefolgt und bringt jetzt sich und die Bundesregierung in eine Lose-Lose-Situation. Die Blamage trifft entweder Erdogan oder Angela Merkel oder gar beide. Jedenfalls hat Böhmermann voll umfänglich gewonnen.

Der türkische Botschafter übergab eine Verbal-Note an das Auswärtige Amt in der formal die Strafverfolgung von Böhmermann verlangt wird. Die türkische Regierung verlangt damit von Deutschland, dass ein Verfahren wegen der Beleidigung eines ausländischen Staatschefs genehmigt wird. Die Rechtsnorm findet sich in § 103 StGB

Böhmermann zeigt am Beispiel Erdogan was Meinungsfreiheit ist
Böhmermann zeigt am Beispiel Erdogan was Meinungsfreiheit ist

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Genialer Böhmermann landet Volltreffer

Ein geniales Kunstwerk zum Thema Meinungsfreiheit und Politik hat Jan Böhmermann inszeniert. Dieses geniale Werk wäre hoffnungslos gefloppt, hätten nicht die unfreiwilligen Mitspieler ZDF Chefredaktion und Bundeskanzlerin Merkel die Hauptrollen übernommen.

Böhmermann zeigt am Beispiel Erdogan was Meinungsfreiheit ist
Böhmermann zeigt am Beispiel Erdogan was Meinungsfreiheit ist

Jan Böhmermann erklärt am Beispiel eines Gedichts in einem Mehrteiler (die nächsten Teile des Werks stammen von ZDF Chefredaktion, Frau Merkel und kurzsichtigen Medien) Erdogan was Meinungsfreiheit ist. Dazu verwendet er ein Gedicht, das Elemente einer Schmähkritik beinhaltet und weist darauf hin, dass man das auf keinen Fall sagen darf. Genialer Böhmermann landet Volltreffer weiterlesen

Die Plastiktüte in den Medien

Hurra, der Gouvernantenstaat bevormundet uns wieder etwas mehr. Nein, die EU hat es voran getrieben und alle Medien blasen in das gleiche Horn: Wir retten die Welt!

Da angeblich 80-90 Prozent der Bevölkerung ein Verbot gut finden würden, muss es richtig sein und die Medien-Lemminge stürzen sich gemeinsam und frei von Erkenntnis vom Felsen. Wo bleibt die objektive Beurteilung? Weitgehend Fehlanzeige in den Medien.  Die Plastiktüte in den Medien weiterlesen

„Pranger“ sind nicht zulässig – Auch Idioten haben Persönlichkeitsrechte

Gestern hat das OLG München bestätigt, dass öffentliches Anprangern die Persönlichkeitsrechte verletzt:

„Die Richter sahen in dem Pranger einen schweren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen. Eine derartige Bildberichterstattung, in der Personen mit vollem Namen und Profilbild unter einer derartigen Überschrift abgebildet werden, habe eine solche Prangerwirkung, die die Facebook-Nutzerin nicht dulden müsse. Der Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte sei so eindeutig, dass es auf urheberrechtliche Erwägungen nicht mehr ankomme“ heißt es bei DWDL „Pranger“ sind nicht zulässig – Auch Idioten haben Persönlichkeitsrechte weiterlesen