Entscheidung des BVerfG im Eilverfahren zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung

Unser Antrag auf eine einstweilige Anordnung  zur vorläufigen Aussetzung der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung wurde leider abgelehnt. Hier die Pressemitteilung unserer Kanzlei:

„Ein schlechter Tag für die Kommunikationsfreiheiten“

„Mit größtem Bedauern nehmen wir zur Kenntnis, dass das Bundesverfassungsgericht unseren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur vorläufigen Aussetzung der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung abgelehnt hat.“ So bewerten die Rechtsanwälte Carl Christian Müller und Sören Rößner von der Kanzlei MMR Müller Müller Rößner Rechtsanwälte Partnerschaft aus Berlin den heute veröffentlichen Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 08.06.2016 (1 BvQ 42/15) in dem von ihnen geführten Eilverfahren gegen die Vorratsdatenspeicherung. Entscheidung des BVerfG im Eilverfahren zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung weiterlesen