Kündigung der Mitgliedschaft

Die Kündigung der Mitgliedschaft erfolgt schriftlich mit einer Frist von 6 Monaten zum nächsten Jahresende. Kündigungen per Fax oder E-Mail sind nur rechtswirksam, falls sie durch uns bestätigt wurden.

Bitte geben Sie in Ihrem Kündigungsschreiben folgende Daten an:

Name und Anschrift
Mitgliedsnummer
E-Mail-Adresse
Telefon
gewünschtes Vertragsende (zum nächstmöglichen Termin oder ein späterer Termin)

Für die Wirksamkeit der Kündigung ist die Rücksendung des nationalen/internationalen Presseausweises rechtzeitig zum Ende der Mitgliedschaft notwendig. erfolgt dies nicht, erlischt die Beitragspflicht mit dem Eintreffen des zurück gesandten Presseausweises.

Abbuchungsgenehmigungen für den Mitgliedsbeitrag erlöschen mit dem Ende der Mitgliedschaft nach Einzug des letzten Beitrags automatisch.

Die Mindestdauer einer Mitgliedschaft ist 2 Jahre.

Deutscher Journalisten-Verband LV Berlin-Brandenburg e.V.