Bei Rückgabe darf keine Nutzungsentschädigung verlangt werden

Der BGH hat die Verbraucherrechte gestärkt und die wegweisende Entscheidung des EuGH zum Thema Wandlung und Nutzungsentschädigung übernommen. Die seit Einführung des neuen Schuldrechts häufig von Händlern angewandte Praxis eine Nutzungsentschädigung bei Rücknahme von defekten Geräten zu verlangen, wurde bereits im April 2008 vom EuGH als rechtswidrig verurteilt. Bei Rückgabe darf keine Nutzungsentschädigung verlangt werden weiterlesen