Gestern hat das OLG München bestätigt, dass öffentliches Anprangern die Persönlichkeitsrechte verletzt:
„Die Richter sahen in dem Pranger einen schweren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen. Eine derartige Bildberichterstattung, in der Personen mit vollem Namen und Profilbild unter einer derartigen Überschrift abgebildet werden, habe eine solche Prangerwirkung, die die Facebook-Nutzerin nicht dulden müsse. Der Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte sei so eindeutig, dass es auf urheberrechtliche Erwägungen nicht mehr ankomme“ heißt es bei DWDL „Pranger“ sind nicht zulässig – Auch Idioten haben Persönlichkeitsrechte weiterlesen →
Es begann mit stundenlangen Sondersendungen, die sich mühten aus Null Informationen ein mediales Feuerwerk zu zaubern. Entstanden ist noch nicht einmal ein Tischfeuerwerk. Aussagen wie „Spekulationen verbieten sich“ folgten stundenlange Spekulationen.
Es ist ein Jammer, dass ohne irgendeine Ahnung und mit wenig Fakten möglichst viele Schlagzeilen und sinnlose Artikel produzieren werden müssen. Früher hätte es eine kurze Nachricht in der Tagesschau gegeben und bei Vorliegen weiterer “Nachrichten“ – man beachte den Begriff – hätte man in späteren Sendungen diese nachgeschoben.
Faktenbefreiter Journalismus im Duett mit viel überflüssiger Empathie weiterlesen →
Deutscher Journalisten-Verband LV Berlin-Brandenburg e.V.