Gestern hat das OLG München bestätigt, dass öffentliches Anprangern die Persönlichkeitsrechte verletzt:
„Die Richter sahen in dem Pranger einen schweren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen. Eine derartige Bildberichterstattung, in der Personen mit vollem Namen und Profilbild unter einer derartigen Überschrift abgebildet werden, habe eine solche Prangerwirkung, die die Facebook-Nutzerin nicht dulden müsse. Der Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte sei so eindeutig, dass es auf urheberrechtliche Erwägungen nicht mehr ankomme“ heißt es bei DWDL „Pranger“ sind nicht zulässig – Auch Idioten haben Persönlichkeitsrechte weiterlesen