Die Bundesregierung versucht sich in der Quadratur des Kreises und erteilt die Ermächtigung zur Strafverfolgung von Jan Böhmermann nach §103 StGB und Angela Merkel erklärt direkt danach dass, der 103 nicht mehr benötigt wird und noch in dieser Legislatur abgeschafft werden soll.
So löst man Differenzen in der Koalition. Merkel wollte zulassen und Gabriel nicht! Dann machen wir es halt beiden Recht.
Sie verkündet also gleichzeitig die Ermöglichung und die Verunmöglichung des Verfahrens.
Recep Tayyip Erdogan ist unserem Rat die Füsse still zu halten leider nicht gefolgt und bringt jetzt sich und die Bundesregierung in eine Lose-Lose-Situation. Die Blamage trifft entweder Erdogan oder Angela Merkel oder gar beide. Jedenfalls hat Böhmermann voll umfänglich gewonnen.
Der türkische Botschafter übergab eine Verbal-Note an das Auswärtige Amt in der formal die Strafverfolgung von Böhmermann verlangt wird. Die türkische Regierung verlangt damit von Deutschland, dass ein Verfahren wegen der Beleidigung eines ausländischen Staatschefs genehmigt wird. Die Rechtsnorm findet sich in § 103 StGB
Ein geniales Kunstwerk zum Thema Meinungsfreiheit und Politik hat Jan Böhmermann inszeniert. Dieses geniale Werk wäre hoffnungslos gefloppt, hätten nicht die unfreiwilligen Mitspieler ZDF Chefredaktion und Bundeskanzlerin Merkel die Hauptrollen übernommen.
Jan Böhmermann erklärt am Beispiel eines Gedichts in einem Mehrteiler (die nächsten Teile des Werks stammen von ZDF Chefredaktion, Frau Merkel und kurzsichtigen Medien) Erdogan was Meinungsfreiheit ist. Dazu verwendet er ein Gedicht, das Elemente einer Schmähkritik beinhaltet und weist darauf hin, dass man das auf keinen Fall sagen darf. Genialer Böhmermann landet Volltreffer weiterlesen →
Deutscher Journalisten-Verband LV Berlin-Brandenburg e.V.