Korruption und Presserabatt

Die vielen Vorwürfe wegen Vorteilnahme gegen Bundespräsident Wulff wurden jetzt gekontert mit dem Argument, dass auch anklagenden Journalisten durch die Presserabatte selbst gerne solche Vergünstigungen annehmen würden.

Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen. Die Rabatte, die unseren Mitglieder nach Vorlage des Presseausweises von Bahn, Fluggesellschaften, Mobilfunkfirmen oder Hotels gewährt werden, sind normalerweise nichts Verwerfliches. Ein Journalistenrabatt ist ein Gruppenrabatt, wie er auch Beamten, Siemens-Mitarbeitern oder Schülern gewährt wird. Alle Mitglieder einer bestimmten Gruppe erhalten ohne Gegenleistung eine Vergünstigung.Kein Journalist wird durch derartige Vergünstigung in seiner Berichterstattung beeinflusst, da er den Rabatt völlig unabhängig von einer Berichterstattung erhält. Wie in der Politik gilt, dass es auch bei Journalisten keine Gegenleistungen geben darf. Gerade die vermuteten Gegenleistungen sind ja das Problem bei der Affäre Wulff.

Problematisch und daher normalerweise unzulässig sind Presserabatte, die an Gegenleistungen gebunden sind oder nur bestimmten Journalisten gewährt werden. „Sie können das Testgerät behalten, falls sie einen netten Bericht schreiben“ oder „Natürlich zahlen wir die Übernachtung, falls sie über unser Hotel was Nettes schreiben“ sind Beispiele von absolut unzulässigen Vergünstigungen.

Sollte es notwendigerweise einen Zusammenhang einer Vergünstigung – z.B. Übernahme der Reisekosten – mit der Berichterstattung geben, so sollte dies im Artikel auch erwähnt werden. Gerade kleinere Medien können sich hohe Reisekosten oft selbst nicht leisten. Hier gilt absolute Transparenz gegenüber dem Rezipienten.

Hält man sich an diese Regeln, so ist an Presserabatten auch nichts auszusetzen.

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