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Wie Drohnen neue Perspektiven eröffnen

Inwieweit lassen sich Drohnen für den Journalismus nutzen und erhalten wir dadurch einen Mehrwert im Journalismus?

Die Nutzung von Drohnen für Sportveranstaltungen ist zwar möglich, aber keine wirkliche Erweiterung der journalistischen Möglichkeiten. Für Fotoaufnahmen im Nachrichtenbereich sind Drohnen wegen der kurzen Flugzeiten nur sehr eingeschränkt nutzbar. Die Regeln für die Privatsphäre begrenzen den Einsatz ebenfalls.

Dagegen ist der Datenjournalismus mit der Erfassung von Messwerten ein völlig neues journalistisches Gebiet. So könnten nach einem Reaktorunglück die Radioaktivitätswerte gemessen werden, die Behörden verheimlichen wollen. Autark nach GPS-Daten fliegende Drohnen könnten täglich Daten der gleichen Stelle erfassen und der Journalist kann die Daten über einen längeren Zeitraum auswerten.

https://www.youtube.com/watch?v=SjanIkMRf2Y

Die Knight Foundation fördert Projekte zu neuartigen Nutzungen von Drohnen.

Der Einsatz von fliegenden Drohnen ist allerdings nur sehr beschränkt möglich. Neben der energiebedingt kurzen Flugzeit können die kleinen Geräte auch nur wenige hundert Gramm Nutzlast transportieren. Flugzeiten von wenigen Minuten bis zu einer Stunde sind daher die Regel. Bei den meisten Drohnen ist die Reichweite allerdings auch durch die WLAN-Verbindung auf rund 100 Meter begrenzt.

Nächstes Jahr kommen Google Glasses auf den Markt. Erste Drohnen lassen sich dadurch mit Virtualreality bereits steuern, indem man sieht was die Drohne sieht und die Drohne dorthin fliegt, wo man hinsieht. Funkgesteuerte Drohnen werden bereits durch Störung des Funkes abgewehrt.

Autarke Drohnen mit GPS-Steuerung lassen sich nicht durch Funkstörungen behindern, da sie ohne Funkverbindung einen vorprogrammierten Kurs fliegen. Semi-autarke Drohnen können so z.B. täglich von den gleichen Stellen Messungen erheben oder Fotos machen.

Rechtlich spielt sich alles im Graubereich ab. Kleine Drohnen bis 5 kg können ohne Genehmigung eingesetzt werden. Der private Blogger oder Wissenschaftler dürfen die Bilder und Daten also nutzen. Die Zeitung benötigt theoretisch eine Genehmigung des Luftfahrtbundesamtes bzw. der Regionalbehörden, was im Nachrichtenbereich unrealistisch ist. Eine klarstellende Gesetzgebung wird dringend benötigt.

Verboten sind in jedem Fall Bilder von privaten Grundstücken und deren Bewohnern, wie dies ja auch ohne Drohnen verboten ist, sofern man dazu das fremde Grundstück ohne Genehmigung betreten muss. Aus ethischen Gründen gelten Bilder von Entführungen und Kindern ebenso als tabu. Die Regeln sind 1:1 mit dem klassischen Fotojournalismus vergleichbar.

Die Stabilität der kleinen Drohnen ist gering und ein Einsatz ist nur bei Windstille möglich, da die Geräte sonst verweht werden. Die Nutzlast ist bei einfachen Drohnen mit wenigen Minuten nicht ausreichend. Bei professionellen Modellen begrenzt das hohe Gewicht der Akkus die Laufzeit, da größere Energiespeicher auch den Energieverbrauch erhöhen und die Nutzlast reduzieren. Die gesetzliche Grenze für nicht gewerblich genutzte Luftfahrzeuge liegt derzeit bei 5 kg, wodurch lange Flugzeiten bei vernünftiger Nutzlast nicht möglich sind. Ab 2000 € gibt es geeignete Drohnen für die professionelle Nutzung mit ausreichend Nutzlast und einer Betriebsdauer von über 10 Minuten. Dagegen können Land- und Wasserfahrzeuge als Drohnen über viele Stunden eingesetzt werden. Hier gibt es auch weniger juristische Probleme.

Beispiele für den Einsatz von Drohnen findet man auf

http://www.dronejournalism.org/

http://diydrones.com/

Moderation: Peter Welchering
mit Lorenz Matzat, Marcus Bösch