Zossener Stadtblatt: Angriff auf die Pressefreiheit

Deutscher Journalisten-Verband Brandenburg protestiert gegen Einstellung des Zossener „Stadtblatts“

Potsdam / Zossen – Entschieden protestiert der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) Brandenburg gegen die Entscheidung der Zossener Stadtverordnetenversammlung, das „Stadtblatt“ bis zum 30. September einzustellen, also bis zur Bürgermeisterwahl in der Stadt. Die Entscheidung, so der DJV Brandenburg weiter, „ist ein klarer Verstoß gegen das Brandenburgische Landespressegesetz“ und sei damit rechtswidrig.

Die Stadtverordnetenversammlung von Zossen hatte auf ihrer jüngsten Sitzung mit den Stimmen der gemeinsamen Fraktion von Die Linke, SPD und VUB verfügt, dass das „Stadtblatt“ in diesem Zeitraum durch ein Amtsblatt ohne redaktionellen Teil ersetzt werden muss. Der Linksfraktion fürchtete die Berichterstattung im anstehenden Bürgermeister-Wahlkampf. Um jede mögliche Kritik zu unterdrücken, soll das „Stadtblatt“ als Presseorgan verschwinden.

„Diese Entscheidung ist ein Angriff auf die Pressefreiheit in SED-Manier,“ beklagt der DJV-Brandenburg. Nach den Begriffsbestimmungen des Landespressegesetzes müssen auch die sogenannten kommunalen Zeitungen als reguläre Presse eingestuft werden, wenn sie einen redaktionellen Teil enthalten. Das „Stadtblatt“ von Zossen stehe also unter dem Schutz der Pressefreiheit „wie jede andere Zeitung in diesem Land auch“, stellt Klaus Minhardt vom DJV-Brandenburg klar.Das Landespresserecht ist hier besonders streng: „Sondermaßnahmen jeder Art, die diese Freiheit beeinträchtigen, sind verboten“, heißt es in Paragraph 2.

Lediglich Amtsblätter, sofern sie ausschließlich amtliche Bekanntmachungen enthalten, fielen nicht unter den Schutz des Landespressegesetzes, erklärte Klaus D. Voss für den DJV-Brandenburg. Der Journalist Voss, der selbst in Zossen wohnt, vertritt für seinen Verband die Berufsgruppe der Zeitungsjournalisten im bundesweit zuständigen Fachausschuss Tageszeitungen des Deutschen Journalisten-Verbands.

Mit dem Pressegesetz des Landes wird die Umsetzung des Grundrechtes auf freie Meinungsäußerung präzisiert. Generell dürfen Inhalte, Gestaltung und Erscheinungsweise einer Zeitung nur durch den Herausgeber oder Verleger und den verantwortlichen Redakteur bestimmt werden, fügt der DJV-Brandenburg an. Herausgeber des „Stadtblattes“ ist in diesem Fall die Stadt Zossen, rechtlich vertreten durch die Bürgermeisterin Michaela Schreiber. Redaktionell verantwortlich ist ebenfalls die Bürgermeisterin, so steht es im Impressum des „Stadtblattes“.

Klaus D. Voss

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