Das Kammergericht Berlin hat durch Zurückweisung ihrer Berufung entschieden, daß die stellvertretende DJV-Bundesvorsitzende und Sprecherin der „Initiative Qualität im Journalismus“ Ulrike Kaiser ohne weiteres als „vom Presserat verurteilte Nachrichtenfälscherin“ bezeichnet werden darf. In der Urteilsbegründung (10 U 73/10) führt das Kammergericht aus, daß der Vorsitzende des DJV-Brandenburg Hans Werner Conen die von Kaiser angegriffene Bewertung auf Basis eines Presserats-Hinweises und im Rahmem einer sachlichen Auseinandersetzung vornehmen durfte.
Damit ist das gerichtliche Vorgehen Kaisers gegen ihre Qualifizierung als Nachrichtenfälscherin auch in zweiter Instanz endgültig gescheitert. Der Brandenburgische Vorstand äußerte sich zufrieden mit dem Urteil und drückte die Erwartung aus, daß der DJV-Bundesverband nun die notwendigen Folgerungen einleitet.