Rundfunkrat muss vom Parteibuch getrennt werden

rbb Rundfunkrat

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk, ein politikgesteuertes, nicht unabhängig und überparteilich berichtendes Medium? Das behauptet zumindest der Journalist und Publizist Wolfgang Herles, der jahrelang in der Führungsetage des ZDF tätig war. Er kritisiert, dass die Themen, über die berichtet wird, von der Regierung vorgegeben werden, obwohl es viele Themen gäbe, die viel wichtiger wären.

Kristos Thingilouthis, politischer Geschäftsführer der Piratenpartei, kritisiert, dass auch nach Urteilen des Bundesverfassungsgerichts Rundfunkgremien immer noch eine zu große Nähe zu Parteien aufweisen und eine politische Einflussnahme auf Programmgestaltung verhindert werden müsse:

„Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zur Besetzung der Rundfunkgremien explizit entschieden, dass sogenannte „staatsnahe Personen“, also insbesondere Politikern „keinen bestimmenden Einfluss“ auf Entscheidungen haben dürfen. Es muss also bei der Festlegung der gesellschaftlichen Gruppen, aus denen sich die Mitglieder der Rundfunkräte rekrutieren, darauf geachtet werden, dass Personen aus dem politischen Bereich nicht maßgeblich darüber mitentscheiden, was gesendet wird und was nicht. Oder, wie das Programm generell zu gestalten ist. Natürlich sind auch Parteien Teil der Öffentlichkeit und dürfen grundsätzlich auch mit ihren Mitgliedern in den Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vertreten sein.

Aber dennoch darf ihr Beitrag nicht so groß sein, dass sie übermäßigen Einfluss auf die Programmgestaltung ausüben können. Gerade die öffentlich-rechtlichen Rundfunk-, und Fernsehanstalten sind zur politischen Neutralität, Überparteilichkeit und Unabhängigkeit verpflichtet. Es ist Augenwischerei, Poltiker durch Pseudoregelungen aus den Gremien zu entfernen, um sie dann doch wieder durch die Hintertür als Repräsentanten der sogenannten gesellschaftlich relevanten Gruppen in die Gremien einzuschleusen. Das trägt keinesfalls zur politischen Unabhängigkeit von Rundfunk und Fernsehen  bei, ganz im Gegenteil.

Stattdessen müssen Rundfunkgremien mit tatsächlich unabhängigen Fachleuten besetzt werden, die sowohl Fachkenntnisse haben als auch verantwortungsvoll mit den Gebühreneinnahmen umgehen. Die Gremienmitglieder müssen zudem zur unabhängigen Amtsführung, sowie zur transparenten Veröffentlichung ihrer Tätigkeiten etwaiger Parteimitgliedschaft und politischem Engagement im erweiterten Sinne verpflichtet werden. Ein erster Schritt wäre es hier, vakante Positionen öffentlich und transparent auszuschreiben.

Auch die Ergebnisse der Gremiensitzungen sollten digital aufbereitet und öffentlich für jeden interessierten Bürger zur Verfügung gestellt werden. Nur so können Qualität und politische Neutralität der öffentlichen Rundfunk- und Fernsehmedien gewährleistet werden und diese ihrer Funktion als unabhängige Informationsquelle und Kontrollinstanz gerecht werden.“

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