Offener Brief an Abgeordnete des Bundestags
Sehr geehrte Damen und Herren,
Der neue Entwurf zu einem Leistungsschutzrecht für Presseverleger hilft den verfassungsrechtlichen Bedenken nicht ab.
Das Leistungsschutzrecht wird Urheber teilenteignen, da sie entschädigungslos Rechte an die Presseverleger abgeben müssen. Durch die Hinzufügung der „Ausnahme von „einzelne[n] Wörter[n] oder kleinste[n] Textausschnitte[n]“ werden die von Prof. Dr. Blankenagel und Prof. Dr. Spoerr erhobenen Verfassungskonflikte gerade in Bezug auf die Urheber nicht geheilt.
Gerade die Säulen des Qualitätsjournalismus – die Journalisten – werden also die Verlierer sein. Eine Entschädigung der Urheber – etwa 50 % der Erlöse gehen an den Urheber – ist nicht vorgesehen und daher handelt es sich um eine entschädigungslose Teilenteignung.
Desweiteren sorgt der neue Entwurf für noch mehr Rechtsunsicherheit, da völlig unklar bleibt, was einzelne Worte oder kleinste Textausschnitte für eine Menge sein soll. Gewinner wird die deutsche Anwaltschaft sein, die für Jahre ein neues Betätigungsfeld haben wird. Ein Gesetz sollte Rechtssicherheit schaffen und nicht das Gegenteil.
Den Presseverlegern wird das Gesetz in der neuen Fassung die erhofften Einnahmen von Google auch nicht mehr einbringen und so bleibt ein Gesetzesvorschlag, der niemandem hilft und nur noch als Camouflage den Gesichtsverlust der Regierung abdecken kann.
Bitte lehnen Sie das unnütze Gesetz am Freitag ab. Es schadet dem Journalismus, dem es doch eigentlich einmal helfen sollte.
mit freundlich Gruß
Klaus D. Minhardt