Der Journalist als Denunziant

Immer wieder verwechseln Journalisten Denunziantentum und Whistleblowing miteinander. Dabei sollten gerade Journalisten das Menschenrecht der freien Meinungsäußerung besonders hoch schätzen. Dabei spielt es keine Rolle ob wegen falsch verstandener guter Absicht oder der Auflage denunziert wurde. Besonders unrühmlich war die Aktion eines Redakteurs der Walsroder Zeitung.

So schreibt dieser anonym über die Likes eines Lehrers für Pegida und die Junge Freiheit und fragt schon in der Überschrift

„“Pegida“ als reine Privatsache?“

Jawohl Herr anonymer Redakteur der Walsroder Zeitung! Die Meinungsäußerung eines Lehrers auf seiner privaten Facebook-Seite ist eine Meinungsäußerung, die sowohl vom Grundgesetz, als auch von den allgemeinen Menschenrechten geschützt wird. Außerdem ist ein Like bei Facebook keine Zustimmung zur Meinung einer anderen Seite, sondern nur die Info, dass man das für lesenswert hält. Zueigen macht man sich das erst, sobald man es mit eigenen Worten kommentiert. Das ist zumindest die Lage nach aktueller BGH-Rechtsprechung.

Gerade als Journalist – beim Lesen ihres Artikels fällt mir diese Bezeichnung schwer – sollten sie die Begriffe Pressefreiheit und Meinungsfreiheit besonders schützen und sich nicht zum verachtenswerten Denunzianten aufschwingen.

Aber auch die Walsroder Zeitung hat es bis heute nicht für notwendig gehalten, dass man die Stellungnahme des Landtags („kein dienstrechtliches oder strafrechtliches Fehlverhalten“) als Nachtrag zum Artikel abdruckt.  Handelt es sich bei der Walsroder Zeitung möglicherweise um ein linkes Hetzblatt mit klassenkämpferischem Anspruch? Journalismus sieht anders aus!

Der Lehrer wird – obwohl er wohl ein sehr guter Lehrer ist – versetzt. Das kümmert weder die Walsroder Zeitung, noch den anonymen Redakteur.

Kein Whistleblowing

Beim Whistleblowing werden uneigennützig Missstände aufgedeckt. Dabei spielen die persönlichen Interessen des Whistleblowers keine Rolle. Ebenso darf es nicht zur Steigerung der Aufmerksamkeit oder Auflage dienen. Es werden Missstände der Mächtigen aufgedeckt. Es gibt ein öffentliches Interesse an der Aufdeckung.

Nichts davon traf hier zu. Es handelt sich um das Handeln in der Art eines Blockwarts und steht dem Denunziantentum der Nazizeit in nichts nach.

Nicht der Lehrer gehört versetzt, sondern der verantwortungslose Journalist entlassen.

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