Der BGH bleibt seiner Linie treu und bestätigt, dass man mit dem Einstellen von Inhalten in das Internet konkludent die Einwilligung zur Verlinkung gibt. Mit dieser Auffassung orientiere sich der BGH an der jüngsten Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zum elektronischen Geschäftsverkehr (E-Commerce), so die Richter. Damit ist die bei Google übliche Praxis von entsprechenden EU-Richtlinien gedeckt. Das BGH-Urteil zur Bildersuche und das Leistungsschutzrecht weiterlesen