Der Versuch des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV), den Landesverband Brandenburg auszuschließen, ist endgültig gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde des DJV gegen Urteile der Zivilgerichte, die den Ausschluß als willkürlich und rechtswidrig verworfen hatten, wegen nicht gegebener Erfolgsaussicht gar nicht erst zur Entscheidung angenommen (BVerfG, 1 BvR 3068, Beschluß vom 9. Januar 2007). Der Beschluß ist unanfechtbar.
Der betroffene Landesverband Brandenburg war von der offenbar heimlich eingelegten Verfassungsbeschwerde nicht unterrichtet. Auch die völlige Erfolglosigkeit in Karlsruhe versuchte der DJV-Bundesverband weitgehend zu vertuschen, indem er jede Mitteilung über den Beschluß an den Landesverband verweigerte.
In seinem Nichtannahme-Beschluß räumt das Bundesverfassungsgericht mit der verbandsintern verbreiteten Legende auf, lediglich ein formaler Fehler bei der Abstimmung habe den Ausschluß zu Fall gebracht, während die materiell-rechtlichen Gründe überzeugend gewesen seien. Ausdrücklich betonen die Verfassungsrichter, die von den Fachgerichten gesehene Unwirksamkeit des Ausschlusses aus inhaltlichen Gründen sei „nachvollziehbar und gut vertretbar“.
Hans Werner Conen, Vorsitzender des DJV-Brandenburg: „Da der DJV seinen neuen teuren Mega-Mißerfolg schon seit Januar 2007 kennt und wir Brandenburger weiterhin wie Aussätzige behandelt werden, ist festzustellen, daß hier selbst Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nicht als abschließende Regelungen für Konflikte anerkannt werden. Das ist bei einer Organisation, die sich unentwegt als moralische Instanz für Journalisten und Medien aufspielt, sehr beunruhigend.“