Diskriminierung von Online-Portalen durch die Stadt Wuppertal

Der Deutsche Journalisten-Verband Berlin-Brandenburg verurteilt die Praxis der Stadt Wuppertal, bestimmten Online-Medien die Aufnahme in den Presseverteiler zu verweigern. Probleme mit der Akkreditierung gibt es für Onliner aktuell auch im Bundestag.

Update: 14.2.2013

Carsten Stoffel, Fachausschussvorsitzender der Jungen Journalisten: „ Diese Vorgehensweise kennen wir sonst nur aus totalitären Regimen. Scheinbar unterstützt die Stadtverwaltung in Wuppertal nur ihre Günstlinge, offene Berichterstattung ist unerwünscht“, kritisiert der Gewerkschafter das Verhalten der Stadtverwaltung.

Der Journalistengewerkschaft war durch Zufall bekannt geworden, dass das Presseamt der Stadt Wuppertal den Medien Njuuz und wupperseiten.de die Aufnahme in den Presseverteiler mit der Begründung verweigert hatte, man habe bereits in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen mit rechtspopulistischen online-Medien gemacht. Darüber hinaus verbietet die Stadt Wuppertal die Übernahme der Pressemitteilungen in die Portale.

„Ich kann da nur fassungslos mit dem Kopf schütteln. Selbstverständlich haben die beiden Portale ein Recht darauf, von der Pressestelle mit Meldungen und Terminen versorgt zu werden. Ein Verbot der Übernahme von Pressemeldungen ist ebenfalls nur schwer zu vermitteln, sind doch Pressemeldungen eben zur Verbreitung von Anliegen gedacht und das Einverständnis zur Nutzung durch konkludentes Handeln gegeben “, kommentiert Stoffel das rechtlich äußerst fragwürdige Vorgehen der Stadtverwaltung.

Den Betroffenen rät der DJV Landesverband zur Klage vor dem Verwaltungsgericht. „Die Rechtslage ist hier eindeutig. Eine Zensur findet nicht statt, auch nicht in online-Medien. Leider beobachten wir den Trend, unliebsame Berichterstattung dadurch zu unterdrücken, in dem meistens behauptet wird, es handele sich nicht um Journalisten, oder Journalismus. Prominentestes Beispiel war in der vergangenen Woche der online-Publizist Markus Beckedahl, dem der Zugang zum Bundestag verweigert worden war“.

Der Pressesprecher der Stadt Wuppertal hat bislang die Fragen nur ausweichend nicht beantwortet. Lediglich das man die Pressefreiheit respektiere, war aus dem Rathaus zu vernehmen.

Über das merkwürdige Verständnis von Pressefreiheit in Wuppertal äußerten sich schon die wupperseiten.de

Probleme auch im Bundestag

In den letzten Tagen verweigerte auch der Bundestag Online-Medien die Jahresakkreditierung ohne eine nachvollziehbare Begründung. Obwohl der DJV hauptberufliche Journalisten vertritt, dürfen wir Journalismus nicht an dieser Hauptberuflichkeit, einem DJV-Presseausweis oder dem Medium festmachen.

Das würde der Willkür die Tore öffnen und die Staatsunabhängigkeit des Journalismus gefährden. Es darf nicht sein, dass der Bundestag oder die Stadt Wuppertal Hofschreiber umsorgen und die kritischen Journalisten aussperren. Gerade bei den Internetmedien findet man besonders kritische Berichterstattung und sehr ambitionierten Journalismus. Parteiische oder fehlerhafte Berichterstattung kommt dabei genauso vor, wie wir das auch bei den klassischen Medien finden können.

Pressestellen sollten sich daher einen Kodex verordnen, der nachvollziehbar den Umgang mit den Journalisten und Medien verbindlich regelt. Dabei dürfen journalistisch arbeitende Blogger nicht gegenüber klassischen Journalisten benachteiligt werden. Der Presseausweis kann als Nachweis der hauptberuflich journalistischen Tätigkeit dienen, darf aber nicht Bedingung sein.

Wir hoffen, dass der Ältestenrat des Bundestag einen vernünftigen Kriterienkatalog entwickelt und auch die Stadt Wuppertal künftig journalistische Blogger und Onlinemedien uneingeschränkt versorgen wird. Während der Ältestenrat des Bundestags das Problem erkannt hat, warten wir bei der Stadt Wuppertal noch auf ein Zeichen der Einsicht und Erkenntnis.

Update 2:

Der DJV Berlin-Brandenburg hat heute ein Gespräch mit der Pressestelle geführt und es kam zu einer einvernehmlichen Lösung. Die Pressestelle der Stadt will in den nächsten Tagen auf ihrer Website verbindliche Bedingungen für die Aufnahme in den Presseverteiler der Stadt veröffentlichen. Abgelehnte Redaktionen und Journalisten könnten dann selbst erkennen, was der Grund für ihr Scheitern sei. Der Eindruck der Günstlingswirtschaft soll so ausgeräumt werden, da es objektiv überprüfbare Kriterien geben wird.

Der Presseausweis wird dabei eine wichtige Rolle spielen, da dieser die hauptberuflich journalistische Tätigkeit belegt. Aber auch Journalisten ohne Presseausweis werden künftig die Chance auf die Versorgung mit Informationen und Terminen haben, falls Sie ihre journalistischen Interessen belegen können.

Das entspricht unserer Auffassung, dass der Presseausweis die hauptberuflich journalistische Tätigkeit belegt und dass eine journalistische Tätigkeit nicht an den Presseausweis gebunden sein darf.

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