Der DJV Brandenburg verwehrt sich gegen die Forderungen aus Regierungskreisen nach Gesetzesverschärfungen im Nachgang zum Kachelmann Prozess. Das reflexhafte Verschärfen von Gesetzen ist zu einer schlechten Angewohnheit der Politik zur Wählergewinnung geworden. Im konkreten Falle drohen eine weitere Einschränkung der Pressefreiheit und ein Schaden für die Transparenz.
Die Öffentlichkeit im Strafverfahren gehört zu den Errungenschaften eines modernen Rechtsstaates und darf nur in Ausnahmefällen eingeschränkt werden. Ein weitergehender Ausschluss der Öffentlichkeit hätte auch nicht viel geändert, da die meisten Verfehlungen nicht durch Berichte aus dem Gerichtssaal, sondern durch verantwortungslose Redaktionen begangen wurden. Lehren aus Kachelmann-Verfahren: Der Pressekodex muss für die Gerichtsberichterstattung ergänzt werden weiterlesen