Der französische Vorstoß mit Zugangssperren Filesharer vom Internet fernzuhalten wurde vom Europäischen Parlament abgelehnt. Der Entwurf von Guy Bonno und anderen Parlamentsmitgliedern auf Ächtung dieser Praxis wurde mit deutlicher Mehrheit beschlossen.
Frankreich wollte Filesharer nach dem dritten Tatvorwurf ohne Gerichtsbeschluss lebenslänglich vom Internet aussperren. Neben der Problematik, dass der Anschlussinhaber oft nicht der Täter ist, gab es auch massive Bedenken über die Verfassungskonformität. Darf man jemanden von einer wichtigen Infrastruktur aussperren? Darf dies ohne Gerichtsbeschluss geschehen? Ist dies verhältnismäßig?
Die deutsche Regierung fand den französischen Vorstoss diskussionswürdig und schon drohte ein ähnliches Gesetz zum Schutz der amerikanischen Medienindustrie. Der Beschluss des Europäischen Parlaments stoppt jetzt diese bedenkliche Entwicklung und Frankreich wird aufgefordert sein Gesetz zu überdenken.