Seit dem erstem März ist das neue Telemediengesetz in Kraft und zahlreiche Anbieter versuchen mit Datenschutzerklärungen einer drohenden Abmahnwelle zu entgehen. Allerdings wird das wenig nützen, da das Gesetz praktisch jeden Anbieter zum Rechtsbruch nötigt.
Laut neuem TMG ist der Nutzer
„…zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über die Verarbeitung seiner Daten in Staaten außerhalb des Anwendungsbereichs der Richtlinie … in allgemein verständlicher Form zu unterrichten, sofern eine solche Unterrichtung nicht bereits erfolgt ist. Bei einem automatisierten Verfahren, das eine spätere Identifizierung des Nutzers ermöglicht und eine Erhebung oder Verwendung personenbezogener Daten vorbereitet, ist der Nutzer zu Beginn dieses Verfahrens zu unterrichten. Der Inhalt der Unterrichtung muss für den Nutzer jederzeit abrufbar sein.“
Viele Dienste – von der Videoeinbindung bis zum Statistiktool – funktionieren häufig durch Einbindung von scripten und Grafiken Dritter, die häufig auch noch Ihren Sitz im Ausland haben. Ruft der Nutzer eine Seite auf, so wird häufig die IP des Nutzers an Drittanbieter weitergeleitet. Auch werden meistens noch Cookies gesetzt, die vom Drittanbieter ausgewertet werden. Alle diese Maßnahmen ermöglichen die Identifizierung des Nutzers und erfordern daher die Unterrichtung des Nutzers zu Beginn der Nutzung.
Da man diese Dinge in die eigene Website einbaut ist es ein Telemediendienst, den man sich zu eigen macht oder zur Nutzung bereit hält. Dadurch ist dieser Dienst im eigenen Verantwortungsbereich und man wird man zum Dienstanbieter nach TMG §2 Nr. 1
Eine leicht auffindbare Datenschutzerklärung löst dabei nur das Problem der Unterrichtung des Nutzers über Art und Umfang der Datenverarbeitung. Sollte der Nutzer mit der Erhebung oder Nutzung der Daten nicht einverstanden sein, so muss dem Nutzer ein alternativer Zugang bereit gestellt werden, welcher ohne Nutzung oder Weitergabe der Daten auskommt.
Jede Statistikfunktion der Webauftritte würde dadurch wertlos werden und viele Funktionen der Websites wären nicht mehr realisierbar. Auch Deeplinking, Google Ads, Flickr und YouTube wären bei strenger Auslegung des Gesetzes nicht mehr möglich. Da die Statistikfunktionen häufig schon im Webserver verankert sind und bei gemietetem Webspace auch nicht abschaltbar sind, werden praktisch alle Webauftritte das TMG verletzen und führen früher oder später zu Abmahnungen.
Da Staatsanwaltschaften und Polizei in Deutschland von Verhältnismäßigkeit oft wenig halten und bei der kleinsten Kritik an Politikern oder Firmenbossen mit Hausdurchsuchung die Meinungs- und Pressefreiheit beschneiden, verstärkt das TMG den Leidensdruck weiter. Immer mehr Betreiber von Websites sehen sich zu einer Verlagerung des Firmensitzes in das benachbarte Ausland gezwungen.
Das neue Telemediendienst Gesetz hat somit mit der Realität im Web nichts zu tun und führt nur zu Bürokratie und neuen Abmahnwellen. Neue Arbeitsplätze in Deutschland entstehen so höchstens bei den Anwaltskanzleien.