An diesem Wochenende rudert ver.di Vorsitzender Frank Bsirske zurück und erklärt, dass die Bespitzelung von Mitgliedern wegen ihrer politischen Haltung nicht handlungsleitend sei. Das sagt aber nicht aus, dass man es trotzdem für sinnvoll halten könnte. Eine grundsätzliche Ablehnung oder Ächtung solche Gesinnungsspitzelei sieht anders aus.
Da ist es doch besser in den DJV einzutreten. Da wird man auch geächtet und von der Gremienarbeit ausgeschlossen wie bei ver.di, aber beim Bundesverband wird so etwas diskret in Fachausschüssen von Referent*innen erklärt. So hieß es vor einem guten Jahr, dass für AfD-Mitglieder kein Platz im DJV sei. Der DJV Landesverband Berlin-Brandenburg bietet allerdings Journalisten jeder Richtung eine Heimat und ist frei von ideologischen Schranken.
Zuvor hatte der ver.di Bezirk Süd-Ost-Niedersachsen eine „Handlungshilfe“ zum Umgang mit Rechtspopulisten herausgegeben. In dieser wurde erklärt, wie man Rechtspopulisten im Betrieb oder gar in den Reihen der Gewerkschaft erkennen und kalt stellen könne. Es ging dabei um abweichende Gesinnung und nicht um die Mitgliedschaft in der NPD, AfD oder einer anderen Organisation.
Checkliste zum Erkennen möglicher Folgen eines Vorgehens:
Ein gezieltes Vorgehen gegen Rechtspopulisten, AfDler und Rechtsextremisten in Betrieb und Verwaltung kann Folgen haben, mit denen man vorher nicht gerechnet hat. Deswegen ist es sinnvoll, bevor man etwas unternimmt, die möglichen Auswirkungen zu bedenken und zu diskutieren. Dazu muss man die jeweiligen betriebliche Situation so gut wie möglich einschätzen
Die Merkmale, an denen man laut „Handlungshilfe“ „Rechtspopulisten“ erkennen kann, enthalten auch Punkte wie „Provokationen gegenüber Linken, Liberalen, Migranten/innen“.
Die ver.di „Handlungshilfe“ empfiehlt:
Mögliche Reaktionen auf betriebliches/gewerkschaftliches Auftreten von AfDlern mit ver.di-Mitgliedschaft:
Es gibt nicht nur eine Reaktion auf das Auftreten von Rechtspopulisten im Betrieb. Wie wir uns verhalten, sollten wir im jeweiligen Fall genau überlegen. Außerdem sollten wir darauf achten, dass unsere Reaktion dem Anlass angemessen ist: Es macht schon einen Unterschied, ob jemand im Betrieb für die AfD agitiert, sich rassistisch äußert und auf rechtsextremen Demonstrationen auftaucht, oder ab es sich um ein passives Mitglied handelt.
Die Person/en beobachten: betreiben sie Werbung, diskutieren sie mit den Kollegen/innen über ihre Positionen?
Die Person/en ansprechen und ins Gespräch ziehen, Diskrepanz zwischen gewerkschaftlicher Haltung und Rechtspopulismus thematisieren (für die direkte Ansprache gibt es Argumentationshilfen und Trainings von ver.di), auf mögliche Folgen hinweisen
Thematisierung in Gremien: BR, PR, VL-Körper, Betriebsgruppe, Fachbereichsgremien
Gemeinsames abgestimmtes Vorgehen absprechen
Isolierung der Person/en im Betrieb, Ausschluss von gewerkschaftlicher Kommunikation
Outing in betrieblicher/außerbetrieblicher Öffentlichkeit: rechtspopulistisches Engagement der Person bekannt machen und ächten.
Achtung: Aufpassen, dass Rechtspopulisten nicht als Opfer oder Märtyrer wahrgenommen werden!
Ansprache des Arbeitgebers: viele Arbeitgeber wollen keine betrieblichen Konflikte wg. Rechtspopulistischen Engagement und sind bereit zu helfen
Vorgehen gegen bestimmte Personen auf Basis gesetzlicher Regelungen: Betriebsverfassungsgesetz, Arbeitsrecht.
Organisation innerbetrieblicher Prozesse gemeinsam mit dem Arbeitgeber individuell (AG-Gespräch, Versetzung,
Angebot etc.) oder kollektiv (Workshops, Mediation, Coaching, Befragungen etc.)
Achtung: Aufpassen, dass Rechtspopulisten nicht als Opfer oder Märtyrer wahrgenommen werden!
Einbeziehung externer Unterstützung (ver.di-Sekretär/in, Beratungsstellen, Landespräventionsrat, ARUG, Miteinander e.V. o.ä.)
Handlungsmöglichkeiten ver.di
— keine Aufstellung auf gewerkschaftlichen Listen
— Funktionsverbot
— keine Beteiligung an VL-Arbeit, Betriebsgruppenarbeit
— Ausschlussverfahren
Die Meinungsfreiheit soll mit allen Mitteln bekämpft werden, falls es sich um die falsche Meinung handelt.
Klaus D. Minhardt