Wer als Mobilfunkanbieter unbegrenztes Datenvolumen verspricht, der darf dem Kunden nach Verbrauch von 500 MB im Monat nicht durch Drosselung der Geschwindigkeit die Nutzung erschweren.
Das Urteil des Landgerichts Potsdam betraf Eplus mit seiner Allnet-Flatrate Base-All-In. Auch die Ablehnung eines Vertragsbestandteils ist nicht zulässig. So darf die Option für kostenlose Auslandstelefonie nicht verweigert werden.
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