Verfassungsbeschwerde gegen Ausweiszwang bei Prepaid-Karten

Der Ausweiszwang bei Prepaid-Mobilfunkkarten gefährdet Whistleblower und Journalisten. Nachdem die, von uns mit Verfassungsbeschwerde angegriffene, Vorratsdatenspeicherung nicht nur jegliche Privatsphäre aushebelt und die Kommunikation zwischen Informanten und Journalisten behindert, schließt das Verbot anonymer Prepaid-Karten den letzten anonymen Zugang von Informanten zu den Medien. Das ist in einer Demokratie nicht akzeptabel.

Jetzt wird auch der geltende Zwang zur Vorlage eines Ausweises vor der Freischaltung einer Prepaid-Handykarte ein Fall für das Bundesverfassungsgericht. Der Datenschutzexperte der Piratenpartei Patrick Breyer hat die Beschwerde Az: 1 BvR 1713/17 eingelegt.

„Hinweisgeber und Presseinformanten sind ebenso auf anonyme Kommunikationskanäle angewiesen wie politische Aktivisten“, begründet Breyer seine Beschwerde. „Wirklich freie Kommunikation und Beratung sind nur im Schutz der Anonymität möglich. Wir sollten die Kommunikationsfreiheit nicht für eine so leicht zu umgehende Schein-Sicherheit aufgeben.“

In seiner 49-seitigen Beschwerdeschrift argumentiert Breyer, wenn Menschen aus Furcht vor Nachteilen auf Kommunikation mit anderen verzichteten, schade dies nicht nur ihnen, sondern der demokratischen Gesellschaft insgesamt. Die schädlichen Nebenwirkungen eines allgemeinen Identifizierungs- und Ausweiszwangs für Mobiltelefonnutzer stehe in keinem Verhältnis zu dem erhofften Zusatznutzen.

Kriminelle Organisationen nutzen seit langer Zeit ausländische Prepaidkarten und entziehen sich so dem Ausweiszwang. Das zeigt bereits heute, dass man keinen nennenswerten Nutzen durch diese weitere Überwachungsmaßnahme erzielen wird.

Auch der Europäische Menschenrechtsgerichtshof befasst sich auf Antrag Breyers zurzeit mit dem deutschen Identifizierungszwang für SIM-Karten (Az. 50001/12).

 

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