GEMA scheitert beim OLG im Streit gegen Youtube

Während 20 europäische Verwertungsgesellschaften einen Verwertungsvertrag mit YouTube abgeschlossen haben, blockiert die GEMA mit überzogenen Forderungen eine Einigung in Deutschland.

YouTube ist wohl bereit die Einnahmen hälftig aufzuteilen. Die GEMA fordert dagegen  pro angesehenem Video einen festen Betrag. Da aber nicht alle Videos Werbeeinnahmen generieren und die Einnahmen pro Klick durchschnittlich unter den Forderungen der GEMA liegen, gibt es keine Chance auf ein weiteres Entgegenkommen durch YouTube.

 

GEMA % YouTube
GEMA % YouTube

Die Folge ist, dass man in keinem Land mehr gesperrte Videos in YouTube hat als in Deutschland. Die User umgehen die Sperre mit Apps, Proxy-Servern oder VPN-Anbindungen oder schauen die Videos nicht an.

Das nutzt natürlich den Urhebern nicht und so verursacht die GEMA bei den Urhebern Einnahmeausfälle. Dabei sollte die GEMA doch Einnahmen beschaffen.

Da eine Einigung nicht möglich war, hat die GEMA einfach YouTube zum Musikportal gemacht und auf Schadenersatz verklagt. YouTube besteht aber darauf, dass man nur technischer Dienstleister sei. Es gibt keine redaktionelle Auswahl oder eine andere Leistung, die der eines Portals entspricht.

Dieser Rechtsauffassung ist das Gericht gefolgt und bewegt sich somit auf der Linie vergleichbarer Verfahren. Das erscheint auch logisch, da der Uploader für das Video und die enthaltene Musik verantwortlich ist. YouTube versucht über technische Verfahren geschützte Werke zu erkennen und sperrt diese dann vollautomatisch.

 

So kam es wegen der Musik aus dem Autoradio zur Sperre des russischen Videos mit dem Meteoriteneinschlag.  Wer es sehen wollte, musste eine ausländische IP-Adresse nutzen.

Die sture Haltung der GEMA schädigt Nutzer, Urheber und den Standort Deutschland. Es wird Zeit für ein Umdenken der GEMA.

 

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