Die Böhmermann-Falle

Recep Tayyip Erdogan ist unserem Rat die Füsse still zu halten leider nicht gefolgt und bringt jetzt sich und die Bundesregierung in eine Lose-Lose-Situation. Die Blamage trifft entweder Erdogan oder Angela Merkel oder gar beide. Jedenfalls hat Böhmermann voll umfänglich gewonnen.

Der türkische Botschafter übergab eine Verbal-Note an das Auswärtige Amt in der formal die Strafverfolgung von Böhmermann verlangt wird. Die türkische Regierung verlangt damit von Deutschland, dass ein Verfahren wegen der Beleidigung eines ausländischen Staatschefs genehmigt wird. Die Rechtsnorm findet sich in § 103 StGB

Böhmermann zeigt am Beispiel Erdogan was Meinungsfreiheit ist
Böhmermann zeigt am Beispiel Erdogan was Meinungsfreiheit ist

Das Verfahren hat zwar wenig Aussicht auf Erfolg, da die Äußerung nicht von Böhmermann privat, sondern im Rahmen einer anerkannten Satiresendung erfolgte. Außerdem war die Äußerung in ein Gesamtkunstwerk eingebettet und für die Gestaltung des Werkes notwendig. Es kann also nur um das satirische Format und nicht um das darin enthaltene Gedicht gehen. Außerdem erfordert die Anwendung der Rechtsnorm nicht die Beleidigung, sondern die nachhaltige Störung des Verhältnisses zum betroffenen Land.

Angela Merkel hatte wohl vor Tagen noch die Hoffnung, dass durch das Telefonat mit Premierminister Ahmet Davutoglu weitere Forderungen der Türkei auf Strafverfolgung vom Tisch wären. Sie hatte auf die sofortige Löschung des Beitrags hingewiesen.

Prof. Bernhard Pörksen: Böhmermann hat einen Zwitter produziert

Merkel ließ den Pressesprecher verlautbaren, dass sie den Text als „bewusst verletzend“ betrachten würde. Das hat man in der Türkei wohl als Zeichen zum Angriff missverstanden und den Antrag auf Strafverfolgung gestellt. Mit ihrer Äußerung sprach sie Böhmermann indirekt ab, dass sein Werk von der Satirefreiheit geschützt sein könne.

Folgt sie jetzt ihrer eigenen Logik, muss sie dem Strafverfolgungsbegehren zustimmen und wird mit Kritik überschüttet werden. Von Erpressbarkeit zugunsten des Flüchtlingsdeals ist die Rede oder vom Verrat europäischer Werte. Die Auswirkungen auf die Umfragewerte kann man sich lebhaft vorstellen.

Lehnt man das türkische Begehren ab, so wäre Erdogan womöglich ungehalten und niemand kennt dann die Auswirkungen auf die Deals mit der Türkei. Wie meinte Elmar Brok, Vorsitzender des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten des Europäischen Parlaments, heute: „Wir brauchen die Türkei für den Syrien-Einsatz!“ – Erpressbarkeit auf ganzer Linie.

Die ehrlichste Lösung wäre, dass man das Begehren der Türkei ablehnt und darauf verweist, dass man sich die Einmischung der Türkei in deutsche Angelegenheiten verbeten würde. Es fehlt allerdings noch der Bote, da man im zuständigen Ministerium von Frank-Walter Steinmeier nicht alleine entscheiden möchte. Auch Justizministerium und Kanzleramt sollten mit entscheiden. Da sich niemand die Finger verbrennen will,  wird es am Ende Angela Merkel übernehmen müssen.

Die Bundesregierung sollte nicht rum lavieren, sondern sich einfach zu den Werten des Grundgesetzes bekennen und Künstlern und Journalisten in Deutschland zeigen, dass Satire- und Meinungsfreiheit in Deutschland wichtiger sind als dubiose Deals mit autokratischen Herrschern.

Das Feuilleton der FAZ betrachtet es ganz eigenwillig

FAZ: Böhmermann: Spießbürger oder Nervensäge?

Der Flüchtlingsdeal zwischen der EU und der Türkei ist gar kein „Deal“! DieBundesregierung möchte nicht, dass wir von einem „Deal“ sprechen

https://www.facebook.com/jungundnaiv/videos/1241984129146866/

Das sagt der Duden

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