Ab 1.1.2012 entfällt der Pfändungsschutz von Konten – P-Konto kommt

Ab Januar schützt nur noch das P-Konto vor vollständigen Kontopfändungen. Wer von Pfändungen bedroht ist, sollte schleunigst sein Konto auf ein P-Konto umstellen.

Das P-Konto darf übrigens nicht mehr kosten als ein Basiskonto. Genau hier liegt der Haken. So verlangt die Postbank 5,95 € im Monat für P-Konto oder Basiskonto. Die kostenlose Kontoführung durch erzielten Mindestumsatz von 1000 € ist beim P-Konto nicht möglich. Es gibt aber Banken, die kostenlose Kontoführung auch beim P-Konto anbieten.

Diese einschneidende Maßnahme wird vom BMJ praktisch nicht kommuniziert. Am 1.1.2012 werden gepfändete Beträge ausgekehrt, falls nicht vorher eine Umwandlung stattgefunden hat. Banken, Sozialberater, Jobcenter und Gerichtsvollzieher beraten zum Thema.

Info der AG Recht LAG Berlin

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